Grünen-Spitzenkandidatin Birgit Hebein will die neue Mindestsicherung in Wien nicht umsetzen.

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Die Grünen schießen sich auf die Neuregelung der Mindestsicherung ein. Die Wiener Spitzenkandidatin Birgit Hebein bezeichnete das Gesetz der Bundesregierung am Montag als "Armutsförderungsgesetz", das verfassungswidrig sei. Wien werde sich dem Gesetz verweigern, bekräftigte sie: "Kein Bundesland kann gezwungen werden, ein nicht rechtskonformes Gesetz umzusetzen."

Auch die grünen Soziallandesräte aus Salzburg und Vorarlberg übten heftige Kritik an der Neuregelung. Die Regierung ziele damit auf eine "Zerstörung gut funktionierender Systeme der Mindestsicherung in den Bundesländern", sagte die Vorarlberger Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker. In Vorarlberg gingen sowohl die Zahl der Bezieher als auch die Ausgaben für die Mindestsicherung stetig zurück. Die vorgesehenen Kürzungen würden hingegen für eine Verfestigung von Kinderarmut sorgen. Wenn es nach ihr ginge, würde sich auch Vorarlberg aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken querlegen, erklärte Wiesflecker, verwies allerdings auf die Koalition mit der ÖVP.

Schellhorn vermutet Strategie der Spaltung

Der Salzburger Soziallandesrat Heinrich Schellhorn ortete bei der Neuregelung einen Versuch von Türkis-Blau, die westlichen Bundesländer "strategisch zu spalten", zumal dort die Grünen in einigen Landesregierungen vertreten seien. Er sei in intensiver Diskussion mit der ÖVP, um in Salzburg "verfassungswidrige Experimente", die nicht mit den Experten der Länder abgesprochen seien, zu verhindern. Schellhorn forderte die Regierung zu einer kompletten Neuverhandlung der Mindestsicherung auf.

Tiroler Grüne wollen abwarten

Vorsichtigere Töne schlagen die Tiroler Grünen an, die ebenfalls in einer Koalition mit der ÖVP regieren. Wichtig sei nun, sagt die grüne Soziallandesrätin Gabriele Fischer, sich die Stellungnahmen zum Regierungsentwurf anzusehen und vor allem, welche Änderungen auf Grund derer es noch geben wird. Vorher wolle man auch nicht über möglichen Widerstand gegen das neue Gesetz sprechen.

Unter Verweis auf die Ausführungsgesetzgebung, die den Ländern obliegt, hält Fischer fest, dass man in Tirol "niemanden zurücklassen werde". Konkretisieren wollte sie dies aber nicht hinsichtlich der von der Bundesregierung geplanten Verschärfungen. Dass Wien bereits vorab angekündigt hat, den Regierungsentwurf nicht umsetzen zu wollen, sei laut Fischer "legitim". In Tirol warte man jedoch mit weiteren Schritten ab, bis ein endgültiger Gesetzestext vorliege. (Theo Anders, Steffen Arora, 14.1.2019)