Schon vergangenen Juni rollten die Abbruchbagger in der Karolinengasse an, hier ein Archivbild aus dem Herbst.

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Mittlerweile ist vom Haus nicht mehr viel übrig.

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Um 6 Uhr morgens, das berichten Anrainer, ging es am Montag wieder los: Die Abbruchbagger rollten in der Karolinengasse 13 in Wien-Wieden an und setzten den Abbruch des früheren Gasthauses Sperl fort. Mit diesem war bereits im Juni vergangenen Jahres begonnen worden. Dann kam den Eigentümern aber eine Änderung der Bauordnung dazwischen: Seit Anfang Juli braucht es für den Abbruch von Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden, eine Genehmigung.

Bereits begonnene Abbrüche wurden damals gestoppt, die betroffenen Häuser von der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) auf ihre Erhaltungswürdigkeit geprüft. 22 Häuser wurden als erhaltungswürdig eingestuft, darunter das Gasthaus Sperl. Den Eigentümern dieser Liegenschaften blieb nur der Gang zum Wiener Verwaltungsgericht, um dagegen Beschwerde einzulegen.

Vergangenen Freitag wurde nun den Eigentümern des Hauses in der Karolinengasse ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Wien zugestellt. Darin, das berichtet ein Pressesprecher, sei man zum Schluss gekommen, dass der Bescheid der MA 37 vom Juli, die Bauarbeiten einzustellen, nicht korrekt ergangen ist und daher "eine absolute Nichtigkeit" vorliege. Daraufhin wurden die Arbeiten am Montag wiederaufgenommen.

Arbeiten wiederaufgenommen, dann unterbrochen

Die Abbrucharbeiten am zweistöckigen Gebäude, von dem seit dem Abbruchstopp im Juli sehr zum Missfallen vieler Anrainer nur noch eine Ruine übrig war, wurden wenige Stunden später von der Baupolizei aber auch schon wieder eingestellt. Ein Formalfehler im Bescheid ändere nichts daran, dass die Berechtigung für weitere Abbrucharbeiten fehle, sagt Gerhard Cech, Leiter der Baupolizei (MA 37).

"Ich finde es empörend, dass ein Bauherr hier Fakten schaffen will", sagt auch Lea Halbwidl, Bezirksvorsteherin von Wieden (SPÖ), im Gespräch mit dem STANDARD. Sie war mit der Baupolizei vor Ort, als der Abbruch eingestellt wurde. Zunächst habe es auf der Baustelle auch kein Einsehen gegeben, berichtet Cech.

Nun will die Stadt auch strafrechtlich gegen den Eigentümer der Liegenschaft vorgehen: Die Bauordnung sieht für Missachtungen von behördlichen Baueinstellungen und Abbrüchen von Gebäuden ohne Bewilligung Strafen bis 100.000 Euro und auch Haftstrafen vor. Außerdem wird die gewerbebehördliche Zuverlässigkeit der betroffenen Unternehmen geprüft, was bis zum Entzug der Gewerbeberechtigung gehen kann, so Cech: "Da hier vorsätzlich die Bestimmungen der Bauordnung für Wien missachtet wurden, wird mit der vollen Härte des Gesetzes vorgegangen."

Allerdings ist es für das Haus selbst längst zu spät: "Das Gebäude kann man nicht mehr retten", sagt Cech. Vier Fensterachsen sind noch erhalten.

Wohnprojekt geplant

Auf Eigentümerseite wird hingegen betont, dass der Unterbrechung des Abbruches "sofort Folge geleistet" worden sei. Dort heißt es, man warte nun auf einen ausstehenden Bescheid der Baupolizei, ein Fortsetzen der Arbeiten hänge davon ab, wie schnell das geht.

Zum Nachfolgeprojekt in der Karolinengasse 13 will man noch keine Details verraten. Durch den Abbruchstopp habe man ein halbes Jahr verloren, derzeit gebe es daher bei der Planung noch keine Fortschritte. Dass es sich dabei um ein Wohnprojekt handeln wird, ist klar. Der aktuelle Eigentümer, die Chez-Karoline GmbH, erwarb das Gebäude des früheren Gasthauses Sperl vergangenen Juni um einen Gesamtkaufpreis von fast sechs Millionen Euro. (zof, 14.1.2019)