Seit genau einem Jahr gilt in Österreich die gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen. Zwar ist der Frauenanteil in Aufsichtsräten gestiegen, allerdings nur auf 23 Prozent – und ist damit noch weit vom Ziel entfernt. Die Krux an der Regelung: Bei Nichterfüllung gibt es für Unternehmen keine finanziellen Sanktionen. Bloß vakante Aufsichtsratsmandate dürfen bis zum Erreichen der Quote nicht nachbesetzt werden.

Anders sieht es in Ländern wie Frankreich oder Norwegen aus. Dort ist die vorgeschriebene Frauenquote mit empfindlichen Geldstrafen verbunden. Der Effekt: Der Anteil an Frauen in Aufsichtsräten ist in den vergangenen Jahren rasant angestiegen, in Frankreich hat er sich fast verdoppelt.

Mit einem höheren Frauenanteil in Aufsichtsräten in Österreich könnte es auch auf der Managementebene Fortschritte geben. Derzeit sind nur neun von 186 Vorstandsmitgliedern in börsennotierten Unternehmen weiblich.

Doch das allein reicht für einen echten Wandel in heimischen Unternehmen nicht aus. Die Gleichberechtigung von Frauen im Berufsleben sollte schon bei Berufseinstieg gegeben sein. Dazu muss der berufliche Aufstieg in Teilzeitjobs genauso selbstverständlich sein wie die gleiche Bezahlung beider Geschlechter und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu bedarf es mehr als Quoten – nämlich eines weitreichenden Kulturwandels. (Nora Laufer, 14.1.2019)