Der Diskussion über die Abschiebung strafrechtlich verurteilter Flüchtlinge in ihr Heimatland haftet gleich in zweierlei Hinsicht etwas Halbfertiges an. Erstens weil die Absicht der Bundesregierung, künftig auch dann Menschen den Asylstatus zu entziehen und sie zurückzuschicken, wenn sie sich geringer Straftaten schuldig gemacht haben, die Genfer Flüchtlingskonvention, die immerhin seit 1951 gilt, offen infrage stellt.

Denn so populär dieser Plan auch sein mag, der – scheinbar problemlos – Schutz vor ausländischen Kriminellen verspricht: Türkis-Blau müsste sich dazu auf Konfrontationskurs mit Brüssel und den meisten europäischen Regierungen begeben – und mit den Vereinten Nationen, die ein Aufweichen der geltenden Regel, dass die zwangsweise Rückkehr eines Menschen in seinen Verfolgerstaat, wenn überhaupt, so nur bei "schwerwiegenden Gründen" und "Gefahr für die Sicherheit" des Gastlandes zulässig ist, nicht kommentarlos dulden werden. Die Frage ist, ob Kanzler Sebastian Kurz das riskiert.

Mehrdeutig ist auch die verbreitete Kunde über Gebiete in Syrien, die nicht vom Krieg betroffen sind. Dass es Gegenden gibt, in denen Assad die Macht hat und wo niemals gekämpft wurde, ist nichts Neues. Nun will Innenminister Herbert Kickl rechtskräftig verurteilte syrische Straftäter dorthin bringen. Die Frage ist, ob nicht als Nächstes Syrien überhaupt zu einem sicheren Land für Abschiebungen erklärt wird. (Irene Brickner, 18.1.2019)