Es gelte, "ein bisserl kreativ zu sein" bei den Abschiebungen von kriminellen Asylwerbern und Asylberechtigten, sagte Innenminister Herbert Kickl kürzlich. Man könne Syrer auch in jene Gebiete Syriens abschieben, wo kein Krieg herrscht. Ob sie dann dort überhaupt genommen oder gleich von der Geheimpolizei Assads verhaftet würden, ist noch unklar.

Kickl will aber auch ein "bisserl kreativ" sein, was eine generelle Freiheitseinschränkung von Asylwerbern, kriminell oder nicht, betrifft. Allerdings kommt da bloß ein bisserl eine Kreativität beim Beugen oder gar Brechen der Verfassung und der Grundrechte heraus. In Österreich gibt es ein Verfassungsgesetz "zum Schutz der persönlichen Freiheit", und es ist kaum zu erkennen, wie Kickls geplante Maßnahmen damit in Einklang gebracht werden können.

Kickl will straffällige Asylwerber, die nicht abgeschoben werden können (weil ihr Vergehen zu gering ist und/oder die Strafe abgebüßt wurde oder weil sie kein anderer Staat haben will), "örtlich binden". Sie sollen in "fixen Transitzonen" untergebracht werden, aus denen es "kein Zurück" mehr gibt (Kickl). Das aber wäre eine "Haft auf unbestimmte Zeit", sagt der bekannte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk, und würde von den Gerichten umgehend aufgehoben. Tatsächlich gibt es rechtlich eine Haft auf unbestimmte Zeit (etwa bei geistig abnormen Rechtsbrechern), aber auch da haben Gerichte in "angemessenen Abständen" die Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Was Kickl vorschwebt, ist eine Art ewiges Lager Guantanamo für nicht abschiebbare Asylwerber. Das ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar.

Konflikt mit dem Verfassungsrecht

Eine zweite kreative Idee Kickls ist es, nicht kriminelle Asylwerber schon beim Beginn des Verfahrens unterschreiben zu lassen, dass sie sich verpflichtend an einem bestimmten Ort (im Asylheim) aufhalten wollen. Auch das steht im Konflikt mit dem Verfassungsrecht über die persönliche Freiheit. Überdies können sich Asylbewerber im Gastland frei bewegen. Der Innenminister will einen Verstoß gegen die Anwesenheitspflicht damit ahnden, dass diese Personen "weit abseits von Ballungszentren" untergebracht werden. Also das schon gescheiterte Modell Drasenhofen von Kickls Parteifreund und Bruder im Geiste Gottfried Waldhäusl.

In dem Moment, wo ein Asylwerber so etwas unterschreibt, ist aber die Freiwilligkeit nicht mehr gegeben. Die Gerichte würden wohl auch das aufheben.

Kickls Einsperrfantasien mögen bei vielen auf Zustimmung stoßen. Bei näherem Hinsehen sind sie aber unbrauchbar. Vor allem aber entspringen sie einem Denken, das mit Rechtsstaat nicht viel zu tun hat.

Wer aus berechtigter Empörung über unabschiebbare Leute, die das Asylrecht missbrauchen, für diese Sonderbehandlung wäre, möge sich vor Augen halten: Ist es wirklich sicher, dass es immer "nur" Asylwerber, Migranten und generell "Ausländer" wären, die dann ohne Urteil und ohne Revisionsmöglichkeit administrativ weggesperrt würden.(Hans Rauscher, 18.1.2019)