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Eine Alpenlandschaft, die laut Auktionshaus Hitler gemalt haben soll.

Foto: REUTERS/Fabrizio Bensch

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Eine Alpenlandschaft, die laut Auktionshaus Hitler gemalt haben soll.

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Eine Rheinansicht, die laut Auktionshaus Hitler gemalt haben soll.

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Signatur auf einem der Gemälde.

Foto: Ermittlungen wegen versuchten Betrugs – Signaturen unterscheiden sich stark voneinander

Berlin – Kurz vor einer geplanten Versteigerung hat die Polizei in einem Berliner Auktionshaus angebliche Bilder von Adolf Hitler beschlagnahmt. Es bestehe der Verdacht, dass die drei Aquarelle gefälscht seien, sagte eine Polizeisprecherin am Freitag. Das Fachkommissariat für Kunstdelikte beim Landeskriminalamt ermittelt wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung.

Das Auktionshaus hatte die drei Bilder am Donnerstag zu einem Startpreis von jeweils 4.000 Euro versteigern wollen. Die Aquarelle, die nach Angaben des Auktionshauses von 1910 und 1911 stammen sollen und deren Authentizität durch Gutachten belegt sei, zeigen zwei Alpenlandschaften und den Rhein. Die Bilder sind angeblich von Hitler signiert.

Untersuchung läuft

Nach Polizeiangaben ging am Donnerstag bei der Internetwache eine Anzeige ein, dass die vermutlich gefälschten Gemälde versteigert werden sollten. Daraufhin schalteten sich die Ermittler des Fachkommissariats ein. Es wurde ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt und die Bilder am Donnerstagnachmittag beschlagnahmt. Die Untersuchung der Aquarelle und der zugehörigen Unterlagen werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen, sagte die Polizeisprecherin.

Adolf Hitler hatte sich in frühen Jahren erfolglos als Kunstmaler versucht. Die meisten von ihm gemalten Bilder befinden sich in privaten Sammlungen in Österreich, Deutschland, Großbritannien und den USA. Im aktuellen Fall gibt es laut Berichten der "Welt" zusätzlich Zweifel an der Echtheit aufgrund der Signaturen. Diese unterschieden sich stark voneinander und sähen teilweise völlig anders aus als Hitlers echte Unterschriften aus der Zeit vor 1914.

In Deutschland dürfen Bilder Hitlers grundsätzlich verkauft und gehandelt werden. Voraussetzung ist, dass sie keine verfassungswidrigen Symbole zeigen. (APA, 25.1.2019)