Herbert Kickl hält die Menschenrechtskonvention für ein "Ding aus den 50er-Jahren" und findet, dass das Recht der Politik zu folgen hat.

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Wir schreiben das Jahr 2028. Rechte Agitatoren konnten weite Teile der Bevölkerung hinter sich vereinen. In einer Volksabstimmung hat die Mehrheit für einen Ausstieg aus der Europäischen Menschenrechtskonvention gestimmt. Die Europäische Union ist in der Form, in der wir sie kennen, längst Geschichte. Die österreichische Politik muss sich an die EMRK, wie die internationale Vereinbarung kurz genannt wird, also nicht mehr halten. Was würde sich ändern?

Abschieben ohne rechtskräftiges Urteil

"In einigen Bereichen vermutlich nur wenig", sagt Maria Wittmann-Tiwald, Präsidentin des Handelsgerichts und Vorsitzende der Fachgruppe Grundrechte der Richtervereinigung. Der Schutz des Eigentums sei beispielsweise nicht nur in der Konvention, sondern auch im Staatsgrundgesetz abgesichert. Anders sei es um Artikel 3 bestellt, der Menschen Schutz vor unmenschlicher Behandlung und schlussendlich ein faires Verfahren zusichert.

Fällt das weg, könnte eine Regierung beschließen, dass man einen Asylwerber, der straffällig wird, abschieben kann, auch wenn er noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde – das hat Innenminister Herbert Kickl kürzlich angedacht, aber dann für rechtlich derzeit nicht realisierbar befunden.

0,5 Promille in der U-Bahn

Eine Mehrheit im Nationalrat könnte sich dann ebenso darauf einigen, dass man Asylwerber abschieben darf, wenn sie eine Verwaltungsstrafe bekommen haben, führt Wittmann-Tiwald aus. Oder aber auch, dass jeder verhaftet werden kann, wenn er mit mehr als 0,5 Promille U-Bahn fährt.

Für diese Beispiele muss man dystopische Gedankenexperimente anstellen. Manches von dem, was Kickl in Erwägung zieht, sei möglicherweise aber ohnehin mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, erklärt Hannes Tretter, Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte. Man müsse bloß wissen, was genau geplant sei, um das beurteilen zu können.

EMRK wird täglich ausgelegt

Anders als der freiheitliche Innenminister insinuiert, ist die EMRK jedenfalls kein starres, veraltetes Rechtskonstrukt aus anderen Zeiten. Die dort verankerten Grundrechte sind allgemein formuliert und entwickeln sich laufend mit der Gesellschaft weiter. "Hundertschaften an Richtern bis hinein in die Bezirksgerichte legen die EMRK täglich aus", sagt Wittmann-Tiwald. Letztlich entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, kurz EGMR, der die Menschenrechtskonvention durch seine Rechtssprechung fortschreibt.

Kickl kritisierte die internationale Vereinbarung, weil er straffällige Flüchtlinge schneller abschieben und gegebenenfalls festhalten möchte. Tretter hat sich EGMR-Entscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen angesehen. Sein Resultat: "Zu suggerieren, die Grundrechte würden den mutmaßlichen Plänen der Regierung generell entgegenstehen, ist rechtlich falsch und demagogisch."

Was der Menschenrechtsgerichtshof bereits entschieden hat:

· Bewegungsfreiheit: Ausländer in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken, ist möglich – etwa um öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Es können Aufenthaltsorte festgelegt oder der Besuch eines bestimmten öffentlichen Orts untersagt werden.

· Haft: Um die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens (etwa eines Asylverfahrens) zu erleichtern oder zu beschleunigen, ist eine kurzfristige Anhaltung denkbar.

· Ausgangssperre: Die Verhängung einer nächtlichen Ausgangssperre, um bestimmte Personen von einer kriminellen Szene fernzuhalten, stellt keine Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit dar.

Tretter hält fest, dass es in solchen Fällen immer darum gehe, eine Balance zu finden: zwischen dem Schutz öffentlicher Interessen – wie der Sicherheit – und dem Schutz der Rechte und Freiheiten Einzelner. Der Menschenrechtsexperte betont auch, dass der EGMR seine Entscheidungen immer wieder selbst an neue Situationen, mit denen die 47 Mitgliedsstaaten der Menschenrechtskonvention konfrontiert sind, anpasst – vor allem wenn es um die Bewältigung neuer Herausforderungen geht.

Kickl und die Kontrolle

Eine Diskussion darüber, wie man mit straffälligen Asylwerbern umgeht, sei "absolut sinnvoll", sagt Tretter – wobei jedenfalls zu beachten sei, dass niemand in ein Land abgeschoben werden darf, wo der Person Folter oder die Todesstrafe droht. Selbstverständlich soll und dürfe man aber darüber sprechen, wie man Gesetze verbessern kann. Es sei auch zulässig, völkerrechtliche Bestimmungen zu hinterfragen. Problematisch an den Aussagen Kickls sei die Art und Weise, wie er das tue, findet auch Wittmann-Tiwald: "Der Innenminister erweckt einfach nur den Eindruck, er will sich internationaler Kontrolle entziehen." (Katharina Mittelstaedt, 29.1.2019)