Drei Ultraschalluntersuchungen sind im Mutter-Kind-Pass vorgesehen. Verpflichtend sind sie nicht.

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Technischer Fortschritt treibt manchmal seltene Blüten: Baby-Watching zum Beispiel, ein auf 3D-Ultraschall basierendes Verfahren, die es der werdenden Mutter ermöglicht, den Fötus im Bauch in Bewegung zu sehen. In Deutschland wurde dieses Verfahren, das auf dem freien Markt angewendet wurde, nun verboten. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (Degum) betont allerdings, dass die Ultraschalluntersuchung an sich generell unbedenklich ist.

Die Situation in Österreich: Im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Vorsorgeprogramms sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die von Schwangeren in Anspruch genommen werden können und von der Krankenkasse bezahlt werden. Die erste findet zwischen der 8. und 12. Schwangerschaftswoche statt. Im Rahmen dessen werden die Herztöne des Kindes sowie die allgemeine Entwicklung beurteilt. Die nächsten Ultraschalluntersuchungen sind zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche als auch der 30. und 34. Schwangerschaftswoche angesetzt. Hier werden jeweils der Zustand sowie die Lage des Kindes und der Plazenta kontrolliert.

Unsicherheit ausräumen

Immer wieder sehen sich Gynäkologen mit den Fragen werdender Mütter konfrontiert, die sich um die Unbedenklichkeit dieser Untersuchung sorgen. "Trotz jahrzehntelanger intensivster Forschungsarbeit gibt es nach wie vor keine Studienergebnisse, die darauf hindeuten, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft irgendeine Gesundheitsbelastung für das ungeborene Kind darstellen", betont Kai-Sven Heling, Vizepräsident der Degum. Aktuelle Studien hätten gezeigt, dass eine theoretische, ultraschallbedingte Temperaturerhöhung im Körper der Schwangeren – die als potenzielle Gefährdung angesehen werden könnte – deutlich unter dem Temperaturanstieg liege, der durch Fieber oder starke körperliche Aktivität ausgelöst wird. Demzufolge sei der Einsatz des 3D-Ultraschalls im Rahmen der Schwangerenvorsorge in der Regel unbedenklich.

Wie Ultraschall funktioniert: Durch die Ultraschallwellen wird ein Über- oder Unterdruck im Gewebe erzeugt. Beim Ultraschall in der Geburtshilfe werden jedoch durch die Schallwellen so geringe Druckunterschiede erzeugt, dass keine messbare mechanische Auswirkung entsteht.

Ultraschallwellen können theoretisch auch zu einer Temperaturerhöhung im Gewebe führen. Auch das konnte im üblichen geburtshilflichen Ultraschall nicht gesehen werden. Eine dritte mögliche Auswirkung des Ultraschalls könnten Veränderungen an Molekülen bzw. Genen sein. Auch dafür ist nach den bisherigen Studien kein Anhalt gefunden worden.

Dopplerultraschall als Ausnahme

Lediglich wenn der sogenannte PW-Dopplerultraschall eingesetzt wird – was nur sehr selten vorkommt und etwa bei der Ursachenforschung von bekannten Wachstumsstörungen der Fall ist – könnte es bei einer langandauernden Anwendung zu einem Temperaturanstieg im Körper der Mutter kommen. "Der PW-Ultraschall wäre jedoch nur dann potenziell gesundheitsschädigend für den Fötus, wenn er kontinuierlich für mehrere Minuten eingesetzt würde", meint der Degum-Experte. Da dieser spezielle Modus zur Blutstrommessung jedoch üblicherweise nur für ein paar Sekunden angewendet und dem Untersucher die zu erwartende Temperaturerhöhung kontinuierlich angezeigt wird, ist auch dieses potentielle Risiko von der Hand zu weisen.

Nur sehr selten wird bei Durchführung dieser Doppleruntersuchungen der Fetus überhaupt von den abgesandten Schallsignalen erfasst. "In den meisten Fällen werden nur Gefäße untersucht, die außerhalb des Feten liegen – wie die mütterlichen Gebärmutterarterien oder die Blutgefäße der Nabelschnur", sagt Peter Kozlowski, Vorstandsmitglied der Degum. Lediglich bei sehr speziellen Fragestellungen würden direkt fetale Gefäße untersucht, zum Beispiel in der Leber oder den Lungen. Und nur in sehr wenigen Ausnahmefällen – bei klarer Indikationsstellung – würde das fetale Gehirn untersucht. Auch hier würden die erwähnten Grundsätze zur zeitlichen Dauer der Untersuchung jedoch berücksichtigt.

Falsches Gerücht wegen Autismus

Und selbst wenn bei Ultraschalluntersuchungen der fetale Schädel erfasst wird, entsteht laut aktuellen Erkenntnissen auch dadurch kein Schaden. "Der von einigen Forschern in den USA gemutmaßte Zusammenhang zwischen dem Einsatz des Ultraschalls beim Ungeborenen und späterem Autismus fußt einzig und allein auf der Beobachtung, dass das Auftreten von Autismus in den vergangenen Jahrzehnten in etwa in gleichem Maße zugenommen hat, wie die Anzahl an Ultraschalluntersuchungen", so Heiko Dudwiesus, Leiter des Degum-Arbeitskreises Ultraschallsysteme.

Einige andere Forschergruppen widersprächen dieser These mittlerweile und wiesen darauf hin, dass sich im gleichen Zeitraum auch die Anzahl strahlungsintensiver Kommunikationsmittel – etwa durch den verstärkten Einsatz von mobilen Endgeräten – erhöht habe. Zudem habe eine Studie anhand von 211 entwicklungsgestörten Kindern (davon 107 Autismus-Fälle) gezeigt, dass diese während der Schwangerschaft weder häufiger noch intensiver per Ultraschall untersucht worden waren als Kinder ohne Entwicklungsstörungen.

Die aktuelle Studienlage gibt zudem keine Hinweise darauf, dass Ultraschallanwendungen in der Schwangerschaft Zellveränderungen oder Zellschädigungen beim Fötus hervorrufen können. "Da Laborversuche gezeigt haben, dass durch Ultraschall erzeugte Gasbläschen nur durch Anreicherung des Blutes mit Fremdmaterial – etwa mit Kontrastmittel entstehen – dieses jedoch bei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft nicht zum Einsatz kommt, kann auch diese potenzielle Gefährdung ausgeschlossen werden", sagt Dudwiesus.

Für diagnostische Zwecke

Aufgrund dieser zahlreichen Studienerkenntnisse weist die Degum die aktuelle Kritik an Ultraschalluntersuchungen per 3D-Verfahren in der Schwangerschaft vehement zurück. "Man kann zwar dem sogenannten "Baby–Fernsehen" zu kommerziellen Zwecken kritisch gegenüberstehen, da – unter anderem aufgrund von oft wenig qualifizierten Anwendern – sehr wohl die reale Gefahr besteht, tatsächliche Probleme des Feten nicht zu erkennen", so Heling. "Doch die Anwendung des Ultraschalls zu diagnostischen Zwecken befürworten wir uneingeschränkt." Die Aussage in der neuen Strahlenschutzverordnung in Deutschland, laut der eine Gefährdung des Feten durch Ultraschall entstehen könne, sei demnach falsch. Wenn der Gesetzgeber das "Baby-Fernsehen" verbieten wolle, müsse ein anderer Ansatz gewählt werden. (red, 4.2.2019)