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Die Bundesregierung wirbt für das "digitale Amt", um Abläufe zu verbessern. Schon jetzt können auf der staatlichen Serviceseite help.gv.at 6000 elektronische Formulare abgerufen werden.

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An großen Worten mangelte es nicht. Österreich solle zur "führenden Digitalnation" werden, wünscht sich Bundeskanzler Sebastian Kurz. Seine Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) lud deshalb am Donnerstag zu einer Auftaktveranstaltung, um vor Mitarbeitern des Bundes, der Länder und der Gemeinden für das "digitale Amt" zu werben. Sie hofft, dass die derzeit recht unterschiedlichen Verfahrensabläufe besser aufeinander abgestimmt werden.

Es ist allerdings nicht so, dass die öffentliche Verwaltung das Internet gerade erst entdeckt. Rund 6000 elektronische Formulare können bereits über die staatliche Serviceseite Help.gv.at abgerufen werden. Ab März wird diese in Oesterreich.gv.at umbenannt und das Angebot noch ausgeweitet. Neu kommt etwa die Möglichkeit dazu, sich Behördengänge nach der Geburt eines Kindes zu ersparen.

Recht auf elektronische Kommunikation

Bis zum Jahresende ist geplant, den digitalen Führerschein einzuführen. Wer also von der Polizei aufgehalten wird, muss dann nur das Handy aus dem Fenster halten. Andere Behördengänge bleiben den Österreichern und Österreicherinnen aber auch in Zukunft nicht erspart. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses zählt etwa dazu. Zwar ist eine elektronische Erinnerung vor dem Ablaufen des Passes geplant. Um einen neuen Pass zu bekommen, wird man aber weiterhin zur Bezirkshauptmannschaft oder zum Magistrat gehen müssen.

Überall dort, wo Bundesgesetze zur Anwendung kommen, werden die Bürger ab 2020 ein Recht auf elektronische Kommunikation bekommen. Für Unternehmer gibt es ab kommendem Jahr sogar die Verpflichtung, elektronisch zugestellte Dokumente entgegenzunehmen. Das heißt allerdings nicht, dass sie selber immer jedes Verfahren elektronisch einleiten müssen.

Die bestehenden Angebote werden jedenfalls immer stärker in Anspruch genommen. Aktuell gibt es rund 1,1 Millionen aktive Handysignaturen. 25.000 bis 50.000 Personen nutzen täglich Services, auf die dadurch zugegriffen werden kann.


Finanz Online

Das Ausfüllen von Steuererklärungen in Papierform ist schon seit 2003 nicht mehr zwingend notwendig. Mehr als 4,7 Millionen Personen nutzen bereits die Seite Finanzonline.at. Ein Drittel aller Arbeitnehmerveranlagungen erfolgt auf digitalem Weg. Bescheide werden ins digitale Postfach zugestellt. Wer eine Steuergutschrift bekommt, sollte bei den Einstellungen aber darauf achten, dass diese automatisch auf sein Konto überwiesen wird.

Strafregisterauszug

Die elektronische Beantragung eines Strafregisterauszugs gehört zu den am häufigsten genutzten Online-Services. Die Bestätigung wird nach Bezahlung der Gebühr elektronisch zugestellt und ist mit einer Amtssignatur versehen. Sie kann dadurch für elektronische Bewerbungen verwendet werden. Häufiger Anlassfall sind aber auch Vergabeverfahren, bei denen Geschäftsführer oder Prokuristen einen Strafregisterauszug für die Teilnahme benötigen.

E-Sozialversicherung

Seit 2014 sind über das Pensionskonto Abfragen möglich, wie hoch die bisher erworbenen Pensionsansprüche sind. 2018 wurde dies bereits 767.000-mal genutzt. Weitere Onlineservices der Sozialversicherung: Formulare wie jenes für das Kindergeld können ebenso abgerufen werden wie die eigene Obergrenze für die Rezeptgebührbefreiung. Die elektronische Gesundheitsakte wird seit 2013 schrittweise eingeführt, die Versicherten können sich aber abmelden.

Elektronisches AMS-Konto

Seit 2011 gibt es das elektronische AMS-Konto. Arbeitslose können auf die Art frühzeitig, also schon während der Kündigungsfrist, einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Allerdings muss man nach Beginn der Arbeitslosigkeit binnen zehn Tagen dennoch persönlich zur zuständigen AMS-Stelle gehen. Über das eAMS-Konto ist es auch möglich, Bewerbungen zu verwalten, Stellenangebot zu erhalten oder sich krank- bzw. wieder gesundzumelden.

Volksbegehren

Online-Wahlen sind in Österreich zwar noch ein Tabu, an Volksbegehren kann man aber bereits gemütlich von der Couch aus teilnehmen. Bei den Volksbegehren der jüngeren Vergangenheit (Rauchen, Frauen, ORF) wurde ein knappes Drittel der Stimmen auf diesem Wege abgegeben. Die Beantragung von Wahlkarten soll im Zuge des nun geplanten Ausbaus von Online-Services vereinheitlicht und vereinfacht werden.

Meldewesen

Bereits seit 2016 ist es möglich, einen Wohnsitz online abzumelden. Möchte man dann allerdings einen neuen Wohnsitz anmelden, muss man derzeit noch persönlich auf das Amt. Das soll sich ab März ändern. Dann werden alle Meldevorgänge online möglich sein. Jungeltern können sich dann auch die Behördenwege nach der Geburt (Geburtsurkunde) ersparen. Vaterschaftsanerkennungen werden allerdings weiterhin nicht online möglich sein.

Kirchenaustritte

Religion ist zwar Privatsache, allerdings werden Austritte von anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften über den Staat abgewickelt. Zuständig sind die Bezirkshauptmannschaften beziehungsweise in den Städten die Magistrate. In Wien sind Abmeldungen über das Magistratische Bezirksamt online möglich. Ein einheitliches Online-Prozedere quer durch alle Länder gibt es aber nicht. Das gilt auch für diverse andere Leistungen der Länder.

Zentrale Geburtsanmeldung

Bisher haben sich werdende Eltern in Wien in Eigenregie um einen Geburtsplatz gekümmert. Ein herausforderndes logistisches Unterfangen – bei etwa 17.000 Geburten jährlich in öffentlichen Spitälern und bis zu 20 Prozent Mehrfachanmeldungen. Ab Freitag erfolgt die Zuteilung über die Online-Plattform Geburtsinfo.wien. Es können drei Wunschspitäler angegeben werden, ein Algorithmus regelt die Einteilung. Eine telefonische Anmeldung bleibt aber möglich. Die administrative Aufnahme ins Spital passiert dann bei einem Termin vor Ort. (Günther Oswald, Vanessa Gaigg, Icons: Fatih Aydogdu, 31.1.2019)