Bei der Schlüsselrückgabe geht es nicht immer fair zu. Das soll sich jetzt ändern.

Foto: FairMieten/Richard Großschädl

Wird eine Wohnung vom Mieter an den Vermieter zurückgegeben, kommt es manchmal zum Disput darüber, welche Schäden bzw. Abnützungen noch in den Bereich der "normalen Abnutzung" fallen und für welche der Vermieter Ersatzleistungen verlangen kann. Zur "normalen Abnutzung" sind laut diversen Gerichtsurteilen der jüngeren Vergangenheit beispielsweise Kratzer im Parkett, Bohr- bzw. Dübellöcher und nicht übermäßig abgenützte Wände zu zählen.

Diskussionsstoff

Alles, was darüber hinausgeht – etwa wenn eine ganze Wand in einer unüblichen Farbe gestrichen wird oder ein Waschbecken einen Sprung bekommt – zählt nicht mehr dazu. Das sorgt dann oft für Diskussionen, fallweise auch für gerichtliche Auseinandersetzungen.

Besonders ärgerlich ist das, wenn eine Beschädigung schon vom Mieter übernommen, im Übergabeprotokoll aber nicht vermerkt wurde. Deshalb empfiehlt es sich, den Zustand eines Mietobjekts schon zu Beginn genau zu dokumentieren, am besten mit Fotos.

Neues Angebot

Um dies zu erleichtern und sozusagen von objektiver Stelle aus zu handhaben, hat das Grazer Unternehmen Faircheck kürzlich ein neues Angebot auf den Markt gebracht. Das Unternehmen ist seit der Gründung 2005 auf die Bewertung von Schadensfällen für Haushaltsversicherungen spezialisiert, erläutert Geschäftsführer Peter Winkler. Man könne also auf eine langjährige Erfahrung in der Begutachtung von Schäden verweisen.

"Wir dokumentieren jedes Jahr 12.000 bis 15.000 Schadensfälle", sagt Winkler. Quasi als "Mitnahmeprodukt" aus dem eigentlichen Kerngeschäft hat man nun "fairMieten" entwickelt. Zu einem bestimmten Fixpreis – beginnend bei 79 Euro (mit Videobegutachtung) bzw. 149 Euro (mit Vor-Ort-Begutachtung), abhängig von der Anzahl der Wohnräume – wird man bei der Übergabe bzw. Übernahme eines Mietobjektes begleitet.

Genaue Dokumentation

Mängel in Räumen oder an Einrichtungsgegenständen werden mit Foto und fallweise auch mit Video dokumentiert, außerdem werden etwa Zählerstände oder die Anzahl der Schlüssel notiert. Bei festgestellten Mängeln wird der ungefähre Reparaturaufwand erhoben. Das Übergabeprotokoll verbleibt bis zur Rückgabe bei Faircheck. Zielgruppe sind sowohl Mieter als auch Vermieter, sagt Winkler dem STANDARD. Er selbst geht allerdings davon aus, dass die Dienstleistung im Gewerbebereich eher von Mietern, im Bereich Wohnen eher von Vermietern nachgefragt werden wird. (mapu, 4.2.2019)