Wien – Die türkis-blaue Koalition verzichtet auf die in ihrem Regierungsprogramm vorgesehene Abschaffung der Jugendvertrauensräte – gleichzeitig wird das Wahlrecht für Betriebsräte auf 16 Jahre gesenkt. Man habe sich "nun mit dem Koalitionspartner auf das Weiterbestehen verständigen können", berichtete ÖVP-Klubobmann August Wöginger.

Auch Arbeitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) "freute" sich, dass die Anlaufstelle für Jugendliche in Betrieben erhalten bleibt.

Junge Gewerkschafter sehen Erfolg

Die Gewerkschaftsjugend hatte massiv gegen die geplante Abschaffung mobilisiert: "Fast 30.000 Menschen haben für den Erhalt des Jugendvertrauensrats unterschrieben. Der Kampagne der Österreichischen Gewerkschaftsjugend ist es zu verdanken, dass die Abschaffung des Jugendvertrauensrats jetzt abgesagt wird", sagte Susanne Hofer, Bundesjugendvorsitzende des ÖGB und der GPA-djp.

Thomas Rack, Vorsitzender der christlichsozialen Minderheitenfraktion, will den Erfolg auf sein Konto buchen: "Als Bundesvorsitzender der FCG-Jugend freut es mich sehr, dass nach vielen Gesprächen mit der ÖVP und FPÖ die Beibehaltung des Jungendvertrauensrats beschlossen wurde. Somit ist eine Abschaffung, wie im Regierungsprogramm niedergeschrieben wurde, vom Tisch", schrieb er Montagfrüh.

Die Institution Jugendvertrauensrat ist in Betrieben, die Lehrlinge ausbilden, eine Vertrauensposition, um die Stimme der jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb zu sichern.

Im ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm wird im Kapitel "Politik für unsere Jugend" die Senkung des aktiven Wahlalters bei Betriebsratswahlen von 18 auf 16 Jahre angekündigt – und dies "ersetzt den Jugendvertrauensrat".

Junge dürfen auch Betriebsräte wählen

Bei der Absenkung des Wahlalters bleibt es, erklärte Wöginger. Aber der Jugendvertrauensrat bleibe dennoch bestehen. Dieser sei "eine wichtige Schnittstelle zwischen den im Betrieb beschäftigten Lehrlingen und der Betriebsleitung" und habe in Österreich seit Anfang der 70er Jahre Tradition, merkte der ÖVP-Klubobmann und ÖAAB-Bundesobmann an.

Ein Jugendvertrauensrat muss jeder Betrieb einrichten, der mehr als fünf Jugendliche unter 18 beschäftigt. Er nimmt an Sitzungen des Betriebsrates mit beratender Stimme teil und bringt Vorschläge zur Aus- und Weiterbildung ein. (red, APA, 4.2.2019)