Der größte Teil der 190 Millionen Dollar soll als Kryptovermögen in einem Wallet sitzen, für das nur der Gründer den Key hatte.

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Es ist ein Gläubigerschutzantrag der eher ungewöhnlichen Sorte. Rund 190 Millionen Dollar haben die Kunden von Quadriga CX in Form von Kryptowährungen und Fiatgeld bei der Kryptobörse hinterlegt. Ihr Geld sehen sie womöglich nie wieder, obwohl es eigentlich noch da ist, berichtet Coindesk.

Hintergrund ist der Tod von Gerald Cotten, dem Gründer der Plattform. Er ist im Dezember des Vorjahres unerwartet auf einer Reise nach Indien an den Folgen der Autoimmunerkrankung Morbus Crohn verstorben. Er soll als Einziger das Passwort für den "Cold Storage" gekannt haben, in dem der Großteil der Kryptowährungen hinterlegt waren.

Laptop da, Schlüssel nicht

Quadriga CX nutzte zwei Konten zur Hinterlegung von Bitcoins und anderem Digitalgeld. Im "Hot Storage" wurden Finanzmittel für laufende Transaktionen hinterlegt. Auf diesen haben die Mitarbeiter der Börse weiterhin Zugriff. Im "Cold Storage", der sich auf Cottens Laptop befindet, lagerte jedoch laut Cottens Witwe, Jennifer Robertson, der weitaus größere Teil. Den Rechner hat man zwar, nicht aber den Schlüssel. Aufzeichnungen gibt es laut Robertson keine.

Hinzu kommen Probleme mit mehreren Zahlungsdienstleistern. Diese finden entweder keine Banken für die Zusammenarbeit oder halten die Gelder bis zum Ende der Untersuchungen zurück. Dazu muss sich die Börse selbst auch Vorwürfe gefallen lassen, dass man wochenlang noch Einlagen von Kunden annahm, obwohl man bereits von Cottens Tod gewusst hatte. Erst im Jänner, also einen Monat später, berichteten die Betreiber vom Ableben des Gründers. Nach einem Umbau der Führungsebene schaltete man die Plattform schließlich am 26. Jänner ab.

Exit-Scam vermutet

Einige Beobachter, darunter auch Betreiber anderer Kryptobörsen, vermuten Betrug. Mit einem sogenannten "Exit-Scam" könnten die Betreiber versuchen, die Firma zu schließen und unter der Behauptung des fehlenden Keys mit dem Geld der Nutzer abzutauchen. Beweise dafür gibt es allerdings nicht. Die betroffenen Nutzer müssen nun abwarten, was die weiteren Untersuchungen ergeben. (gpi, 04.02.2019)