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Geht es nach Brüssel, sollen Väter zumindest einen zehntägigen Rechtsanspruch auf einen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt des Kindes haben.

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Wien – Das Gute für angehende Väter ist: Selbst wenn sich ÖVP und FPÖ beim Thema Papamonat nicht einigen können, wird es künftig aller Voraussicht nach einen Rechtsanspruch auf einen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt des Kindes geben. Diesen sieht nämlich eine EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vor, für die es bereits eine vorläufige Einigung gibt.

Allerdings, und das ist der zentrale Unterschied zur seit Jahren laufenden und nun von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) wieder befeuerten österreichischen Debatte: Während hierzulande von einem Papamonat die Rede ist, sieht die EU-Richtlinie nur einen Rechtsanspruch von zehn Tagen vor. Ganz fix ist dieser zudem auch noch nicht. Formell müssen das Europäische Parlament sowie der Rat dem Vorhaben noch zustimmen.

Unverbindliche Regelung

Aktuell gibt es in Österreich, wie berichtet, nur eine unverbindliche Regelung. Jungväter müssen die Zustimmung des Arbeitgebers einholen, damit sie einen sogenannten Familienzeitbonus von maximal 31 Tagen in Anspruch nehmen können, für den sie 700 Euro vorgezogenes Kinderbetreuungsgeld bekommen.

Einen Kündigungsschutz gibt es während dieser Zeit nicht. Die Väter könnten nur an die Arbeitgeber appellieren, in die Vereinbarung zum Familienzeitbonus einen Kündigungsverzicht aufzunehmen. Dafür sei man aber eben auf den Goodwill des Chefs angewiesen, meint die Familienrechtsexpertin der Arbeiterkammer, Bianca Schrittwieser, im Gespräch mit dem STANDARD.

"Dann mache ich das besser nicht"

Die Folge: "Wenn Väter in Beratungsgesprächen über die Rechtslage aufgeklärt werden, sagen viele: Dann mache ich das besser nicht", berichtet Schrittwieser. Für die Skepsis der Wirtschaftskammer hinsichtlich eines Rechtsanspruchs hat sie kein Verständnis. In aller Regel sei der Arbeitgeber mehrere Monate vor einer Geburt informiert. Er könne also rechtzeitig planen, um auf die vierwöchige Abwesenheit eines Mitarbeiters vorbereitet zu sein.

Zudem sei der Papamonat für die Wirtschaft mit keinen Mehrkosten verbunden. Für Schrittwieser ist daher klar, dass Österreich jedenfalls über den auf EU-Ebene geplanten zehntägigen Vaterschaftsurlaub hinausgehen müsse. "Das ist ein wichtiger Schritt. Jeder, der das Thema Vereinbarkeit ernsthaft verfolgt, weiß aber, dass zehn Tage zu wenig sind. Der Papamonat ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit, ein wichtiger Beitrag für die partnerschaftliche Teilung", argumentiert die Expertin.

Nicht verknüpfen will die Arbeiterkammer die Themen Papamonat und Mutterschutz. Die Wirtschaftskammer hatte sich für Verhandlungen über das Väterthema offen gezeigt, wenn umgekehrt eine ihrer langjährigen Forderungen umgesetzt würde.

Entlastung gefordert

Konkret geht es um die Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Frauen, die aus diversen Gründen schon vor dem eigentlichen Mutterschutz nicht mehr arbeiten dürfen. Das Mutterschutzgesetz sieht unter anderem Berufsverbote für Schwangere vor, die einer "Beschäftigung auf Beförderungsmitteln" (vor allem Taxi) nachgehen, die schwer heben oder im Stehen arbeiten müssen oder die gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt wären. Die WKO hätte gerne, dass in diesen Fällen vorzeitiges Wochengeld bezahlt wird, wodurch es zu einer Entlastung der Betriebe käme. Für die Frauen würde sich nichts ändern.

Von Sozialministerin Hartinger-Klein war am Dienstag kein Kommentar zu bekommen, ob man den Arbeitgebern hier entgegenkommen könnte. Im Büro von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hieß es, man werde den Vorschlag koalitionsintern besprechen.

Wahl verhinderte Entlastung

Im Regierungsprogramm der letzten rot-schwarzen Koalition war eine solche Entlastung der Betriebe bereits enthalten. Wegen der von Sebastian Kurz ausgelösten vorgezogenen Wahl wurde sie dann aber nicht mehr umgesetzt.

Nun steht der Punkt wieder auf der Agenda, wobei die Wirtschaftskammer am Dienstag aber betonte, dass man zunächst einmal die europäischen Vorgaben, die noch im Laufe des Februars erwartet werden, abwarte. Dann könne man auch die weiteren Forderungen besprechen. Das Thema wird die Politik also noch weiter beschäftigen. (Günther Oswald, 5.2.2019)