"Unzumutbar" sei das Geschrei eines zweijährigen Kindes gewesen, meinten die Nachbarn in einem Fall in Deutschland. Kennen Sie das Problem?

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Einer Familie aus Dortmund wurde die Mietwohnung gekündigt, weil sich Nachbarn beim Vermieter über "unzumutbare Störungen" durch "intensives Gerenne und Geschrei" der zweijährigen Tochter beschwert hatten. In einem ersten Schritt wurden die Eltern von der verantwortlichen Wohnbaugesellschaft abgemahnt. Nachdem sich an der Situation nichts verändert hatte, kam die fristlose Kündigung. Die Familie will nun dagegen vorgehen, ist aber auch auf der Suche nach einem Eigenheim.

Rein rechtlich – das gilt auch in Österreich – haben Bewohner hinzunehmen, dass Kinder in Nachbarwohnungen laut sind. Eltern müssen sich aber grundsätzlich darum kümmern, dass Kinder ruhig sind. Hierzulande wird "Kinderlärm" von den Ländern in deren Bauordnungen geregelt. In Wien etwa wurde entschieden, dass die Geräusche, die "mit dem Aufziehen von Kindern regelmäßig verbunden" und nicht vermeidbar sind, kein ungebührlicher Lärm sind. Laut Verwaltungsgerichtshof sei selbst eine gelegentliche kurze Rauferei von Klein- bzw. Vorschulkindern nicht ungebührlich. Das gehöre zum "normalen" Bewohnen von Räumen dazu. Was genau in die Kategorie "unzumutbar" fällt, wird aber immer im Einzelfall entschieden.

Gegen Kinderlärm von der Straße oder von Spielplätzen kann gerichtlich vorgegangen werden. Laut OGH kann zwar "von einem Spielplatz ausgehender Lärm grundsätzlich nicht als Störung angesehen werden", vor Gericht wird aber jede Art von Lärm gleichbehandelt. Kinderanwälte kritisieren immer wieder, dass das Spielen von Kindern als "Zeitvertreib" gesehen wird, es sich dabei aber eigentlich um einen wichtigen Beitrag in ihrer Entwicklung handle.

Kennen Sie das Problem?

Fühlen Sie sich von lärmenden Nachbarskindern gestört? Oder haben Sie Probleme mit Nachbarn, weil Ihre eigenen Kinder manchmal laut sind? Haben Sie deshalb ein schlechtes Gewissen? Finden Sie es gerechtfertigt, dass die deutsche Familie ihre Wohnung verliert? Können Sie die Nachbarn verstehen, die sich beschwert haben? (bere, 7.2.2019)