Weibliche Genitalverstümmelung sei eine "schwere Form der Körperverletzung", so Kneissl.

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Wien – Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) fordert einen eigenen Tatbestand im Strafrecht, um gegen weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) vorzugehen. Im Rahmen der Taskforce zur Strafrechtsreform von Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) setze sie sich dafür ein, teilte die Ministerin anlässlich des internationalen Tages gegen FGM am Mittwoch in einer Aussendung mit.

Weibliche Genitalverstümmelung sei eine "schwere Form der Körperverletzung", so Kneissl. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind weltweit rund 200 Millionen Mädchen und Frauen davon betroffen, in Österreich laut der Außenministerin geschätzte 8.000 Frauen. "Um diese Gewalt gegen Frauen zu stoppen, braucht es im In- und Ausland Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer sowie präventive Aufklärungsarbeit", so die Ministerin.

Grüne Zustimmung

Barbara Huemer, Frauensprecherin der Grünen Wien, erklärte, dass Urlaube in afrikanischen, asiatischen oder arabischen Ländern von Familien genützt würden, um die frauenfeindliche Praktik an Töchtern durchführen zu lassen. "Es ist daher besonders wichtig, Aufklärungs-und Bewusstseinsarbeit in den entsprechenden Communities hierzulande zu leisten", unterstrich auch Huemer die Notwendigkeit von nationalen Maßnahmen am Mittwoch in einer Aussendung.

In Wien würden Vereine und Einrichtungen im Rahmen des Wiener Programms für Frauengesundheit seit Jahren öffentlich unterstützt. Dass von Bundesseite nun Geld für Maßnahmen gegen FGM bereitgestellt werde, begrüßte Huemer.

Förderaufruf

Das Außenministerium unterstützt laut Kneissl seit 2018 das Frauengesundheitszentrum FEM (Frauen, Eltern und Mädchen) Süd, um Betroffenen zu helfen und einer Verbreitung von FGM entgegenzuwirken. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) stelle aktuell zusätzlich eine Million Euro für "Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen im Kontext von Integration und gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM)" im Rahmen eines Förderaufrufs zur Verfügung, hieß es am Dienstag.

Für den internationalen Kampf gegen FGM kündigte Kneissl für die kommenden drei Jahre fünf Millionen Euro an. Damit solle ein Beitrag zum gemeinsamen Programm des Welternährungsprogramms (UNFPA) und der UNO-Kinderrechtsorganisation (Unicef) geleistet werden. Im vergangenen Jahr habe die österreichische Entwicklungszusammenarbeit insgesamt 1,2 Millionen Euro für Projekte in Äthiopien und Burkina Faso zur Verfügung gestellt.

Edtstadler: FGM als "absichtliche Körperverletzung" ins Strafgesetz

Innen-Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) will, dass dies künftig im Strafgesetzbuch klargestellt wird, teilte sie am Mittwoch in einer Aussendung mit. Der Unterschied sei, dass es sich derzeit noch um eine "Kann-Bestimmung" handle und FGM nach der Änderung auf jeden Fall als Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zu werten sei, sagte ein Sprecher des Staatssekretariats auf APA-Anfrage.

Derzeit legen zwei Sonderbestimmungen – §90 und §64 des StGB – fest, dass freiwillige Einwilligung an der Strafbarkeit nichts ändert und dass die Tat auch dann strafbar ist, wenn sie im Ausland stattfindet und Täter oder Opfer in Österreich leben. Mit der Einführung eines eigenen Tatbestandes solle eine effektivere Strafverfolgung sichergestellt werden, erklärte ein Sprecher des Außenministeriums der APA.

Zweitens habe es eine politische Signalwirkung, wenn nicht mehr unter einem anderen Tatbestand subsumiert werde. Ziel der Strafrechtsreform nach dem Vorbild von §226a des Deutschen Strafgesetzbuches sei auch die Enttabuisierung des Themas. Die Ausgestaltung sei Gegenstand von laufenden Gesprächen, hieß es am Mittwoch.

Im Rahmen der Task Force Strafrecht seien bereits Maßnahmen zum Schutz von betroffenen Frauen erarbeitet worden, teilte Edtstadler mit. Bestehen Indizien für eine drohende Genitalverstümmelung im Ausland, solle die Kinder- und Jugendhilfe die Möglichkeit bekommen, den Entzug der Reisedokumente zu veranlassen. Weitere geplante Maßnahmen seien eine verstärkte Sensibilisierung von Schulärzten und eine Klarstellung der Meldepflichten von Ärzten bei FGM. (APA, 6.2.2019)