Die für den März in Deutschland geplante Versteigerung von Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G gerät in Gefahr. Denn der Mobilfunkkonzern Telefonica (O2) hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag eingereicht, durch den die Frequenzauktion bis zur Entscheidung über seine bereits im Dezember eingereichte Klage gegen die Vergabe- und Auktionsregeln aufgeschoben werden soll.

"Wenn die Kammer der Klage nachkommt, dann kann keine Versteigerung stattfinden", erklärte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über den Antrag berichtet.

Roaming

Die deutsche Bundesnetzagentur hat nach Angaben der Sprecherin nun zehn Tage Zeit für eine Stellungnahme. Die Behörde wollte das laufende Verfahren auf Anfrage nicht kommentieren.

Mit der Klage wehrt sich Telefonica nach früheren Aussagen vor allem gegen die mit der Frequenzvergabe verbunden Auflagen zur Versorgung in der Fläche und zur Zusammenarbeit mit anderen Anbietern beim sogenannten Roaming. Auch die Deutsche Telekom und Vodafone haben deshalb bereits Klagen eingereicht, bisher aber darauf verzichtet, eine aufschiebende Wirkung ihrer Klagen zu beantragen.

Ein Deutsche-Telekom-Sprecher betonte, der Konzern habe bisher auf einen solchen Schritt verzichtet, weil das Unternehmen den Zeitplan der Auktion nicht habe gefährden wollen. Der Eilantrag von Telefonica ändere jetzt jedoch die Lage. Deshalb prüfe man alle Möglichkeiten. Von Vodafone war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

5G

Das Kürzel 5G steht für die 5. Mobilfunkgeneration. Die Datenübertragung soll damit drastisch schneller sein als beim aktuell weit verbreiteten LTE-Standard. Die Einführung von 5G gilt als Voraussetzung für wichtige Zukunftstechnologien wie Telemedizin oder Fernsteuerung der Industrie. Immer wieder wird deshalb vor Verzögerungen bei der Einführung der Technik gewarnt. (APA, 6.2. 2019)