Bild nicht mehr verfügbar.

In vielen afrikanischen Ländern haben Männer und Frauen ein Verbot von Genitalverstümmelung erkämpft. Trotzdem hält sich die Praxis.

Foto: reuters/modola

Eine Frau, die in Ägypten oder Somalia aufgewachsen ist, hat mit einer hohen Wahrscheinlichkeit in ihrer Kindheit die Höllenqual einer Genitalverstümmelung erlebt: In beiden Ländern liegt die Rate der Genitalverstümmelung (FGM) bei über 90 Prozent der Frauen.

Bei diesem Eingriff wird die Klitoris verstümmelt oder sogar entfernt, zum Teil werden die inneren Schamlippen herausgeschnitten, teils sogar die äußeren Schamlippen zusammengenäht. Viele Mädchen verbluten oder sterben an Entzündungen, und die, die überleben, leiden ihr Leben lang an Schmerzen.

Betroffene schweigen

Auch in Österreich gibt es Betroffene, laut Schätzungen sind es mindestens 8000 hier lebende Frauen, die Dunkelziffer ist um einiges höher. Zahlen sind schwierig zu ermitteln, weil FGM ein tabubesetztes Thema ist, über das Betroffene nicht sprechen – und da sie sich mit niemandem austauschen, ist ihr Wissen über die Folgen der Verstümmelung oft gering. So kämen immer wieder Frauen in die Ambulanz, die über starke Unterbauchschmerzen klagen, aber nicht auf die Idee gekommen wären, dass die Beschwerden von der Genitalverstümmelung herrühren, heißt es beim Frauengesundheitszentrum FEM Süd in Wien.

In Österreich können Personen, die Mädchen einer FGM aussetzen, mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Und zwar auch dann, wenn die Verletzung im Ausland zugefügt wurde und die Tat nach dortigem Recht nicht strafbar wäre, vorausgesetzt, der Täter oder das Opfer ist Österreicher oder hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich.

Da die Opfer meistens minderjährig sind, beginnt die Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn die Opfer das 28. Lebensjahr vollendet haben. Die Ausrede, das Opfer habe ja in den Eingriff eingewilligt, gilt vor Gericht jedenfalls nicht: Im Gesetz ist festgehalten, dass man in eine Genitalverstümmelung niemals einwilligen kann.

Kneissl fordert Paragrafen

Obwohl das Strafgesetz FGM verfolgt, spricht sich Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) anlässlich des Internationalen Tages gegen FGM dafür aus, einen eigenen Paragrafen zu schaffen. Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) hält das nicht für notwendig, da FGM schon jetzt vom Paragrafen "schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen" umfasst ist. Edtstadler würde aber eine Klarstellung im Gesetz, dass FGM auf jeden Fall unter diesen Paragrafen fällt, begrüßen, sagt sie zum STANDARD. Sie erwägt auch, Eltern, die mit ihren Kindern verreisen, um im Ausland eine Verstümmelung vornehmen zu lassen, an der Ausreise zu hindern, indem man ihnen den Pass abnimmt. Für eine solche Praxis gibt es aber derzeit keine gesetzliche Grundlage.

Es wäre auch schwer durchsetzbar, glaubt Kriminologin Katharina Beclin von der Uni Wien: "Man wird es Eltern kaum nachweisen können, dass sie mit diesem Vorsatz verreisen", so Beclin.

In Österreich ist FGM immer noch kein Asylgrund. Im Einzelfall kann es jedoch gelingen nachzuweisen, dass im Fall einer Abschiebung eine hohe Gefahr von FGM besteht. Sollte zusätzlich erwiesen sein, dass im Land keine Fluchtalternative besteht, kann Asyl zuerkannt werden. (Maria Sterkl, 7.2.2019)