Schloss Hainfeld: Das steirische Wasserschloss wechselte im Mai 2014 für 700.000 Euro den Besitzer. Seither ist Schlossherr Oliver Jungnickel um eine Renovierung sowie die Rekonstruktion der Originalausstattung bemüht.

Foto: Schlossseiten / Joseph Gasteiger

Geht es um heimische Schlossbauten, dann ist der Erhalt des kulturellen Erbes von einem Phänomen begleitet: Die einen Eigentümer verkaufen Mobiliar, Gemälde oder andere Ausstattungsstücke, um dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren. Die Zeugnisse davon füllen seit Jahrzehnten Auktionskataloge und Depots von Kunsthändlern. Andere kaufen solche Objekte wiederum explizit an, um historische Interieurs zu rekonstruieren oder ein stilistisch passendes Ambiente zu schaffen.

So weit die Kurzfassung eines Marktsegmentes, in dem jedoch gesetzliche Fallstricke lauern, wie zwei aktuelle Causen zeigen. Die eine nahm Mitte der 1990er-Jahre in Schloss Trabuschgen in Kärnten ihren Anfang, und ihr Ausgang ist aufgrund der Hypo-Heta-Verknüpfung nach wie vor ungewiss. Die andere begann 2011, betrifft ein Wasserschloss in der Steiermark und landete jüngst vor Gericht.

Die Gemeinsamkeiten der Fälle: Beide Schlösser standen seit 1939 unter Denkmalschutz und damit auch Teile der Ausstattung, konkret Gemälde, die im 18. Jahrhundert explizit als Wandgestaltung für bestimmte Räume geschaffen wurden. Der Haken: Aus dieser Zeit datierende Bescheide des Bundesdenkmalamtes (BDA) sind in ihrer Begründung betont knapp gehalten, verweisen allenfalls auf "reiche Ausstattung" einzelner Zimmer, allerdings ohne diese zu beschreiben oder ihr Inventar aufzulisten.

Uninformierte Eigentümer

Dies war wohl dem einstigen Zeitdruck geschuldet. Denn oft ging die Initiative von den damaligen Schlosseignern aus, die damit Einquartierungen und Plünderungen zu vermeiden hofften. "Die hatten die Hosen voll", erzählt Georg Spiegelfeld, "und warteten händeringend auf die Bescheide."

Der Unternehmer ist seit 2010 Präsident der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreich und mit der grundlegenden Thematik durchaus vertraut. Nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis, da er als Unternehmer seit Mitte der 1980er-Jahre historische Anwesen saniert. Und er ist ein Betroffener in einer der beiden Causen. Aber der Reihe nach.

Mit der topografisch-systematischen Bestandsaufnahme denkmalrelevanter Objekte begann das BDA erst in den 1950er-Jahren. Seither wurden bis 2011 die sogenannten Dehio-Handbücher in loser Folge publiziert, in denen sich nun auch wichtige Detailangaben finden.

Allerdings wurden die historischen Bescheide nie aktualisiert und etwaige Forschungsergebnisse auch nie an die Eigentümer denkmalgeschützter Bauten kommuniziert. Laut Spiegelfeld beläuft sich deren überschaubare Zahl auf 11.000 Private, 200 davon betreffen bewohnte Schlösser.

Von Hypo zu Heta

Oft erfahren Schlossbesitzer erst Jahre später, dass sie Objekte verkauft haben, obwohl sie das gar nicht hätten tun dürfen. Dann nämlich, wenn das BDA plötzlich eine "widerrechtliche Veränderung" ortet und über die jeweilige Bezirkshauptmannschaft eine Rückführung fordert.

So geschehen im Falle eines von Josef Ferdinand Fromiller 1740 nach Vorbildern von Peter Paul Rubens geschaffenen Zyklus von acht Wandgemälden. Sie entstanden für einen bestimmten Saal im Schloss Trabuschgen (Obervellach) und waren als integrierter Bestandteil vom Denkmalschutz umfasst.

Um 1740 schuf Josef Ferdinand Fromiller (nach Vorbildern von Peter Paul Rubens) acht Wandgemälde, die Sequenzen aus dem Leben Marie de Medicis thematisieren (hier empfängt Heinrich IV das Bildnis seiner späteren Ehefrau Maria de Medici). Seit 1995 fordert das BDA ihre Rückkehr in das Schloss Trabuschgen ein. Vergeblich. Sie wechselten mehrfach den Besitzer und befinden sich zwischenzeitlich im Eigentum der HETA.
Foto: Landesmuseum Kärnten

Die Eigentümerin hatte die Werke jedoch 1995 an einen Kunsthändler verkauft. Die Causa landete schließlich beim Verwaltungsgerichtshof, der im Jänner 2016 zugunsten des BDA entschied. Warum die Bilder bis heute nicht wieder in das Schloss zurückkehrten, das zwischenzeitlich ebenfalls verkauft wurde, hat einen anderen Grund.

Sie hatten längst den Besitzer gewechselt: Im April 2005 verlautbarte die Hypo Alpe-Adria-Bank ihren 330.000 Euro teuren Ankauf. Erraten, sie befinden sich bis heute im Eigentum der Heta, die sämtliche Hypo-Assets verwerten muss. Auf aktuelle Anfrage war zu erfahren, dass "gemeinsam mit dem Land Kärnten aktuell versucht wird, eine Klärung des weiteren Rechtsstatus zu erwirken".

Von Hainfeld nach Wien

Eine ähnliche Geschichte trug sich 2011 in der Steiermark zu. Die damalige Eigentümerin des Schlosses Hainfeld verkaufte zahlreiche dort seit Jahrhunderten beheimatete Objekte und Gemälde. Darunter eine seit 2006 vom BDA als schützenswertes Kulturgut eingestufte Serie von 58 Porträts steirischer Adeliger, die 1762 von einem Künstler namens Gennaro Basile gemalt wurden.

Über den Kunsthandel gelangten die Werke ins Dorotheum, wo sie 2011 vorerst vergeblich um einen neuen Besitzer buhlten. Die zweite Runde sollten sie im November 2012 "im Kinsky" drehen. Georg Spiegelfeld wurde über einen STANDARD-Artikel auf die "Steirischen Gecken und andere Adelige" aufmerksam und ersteigerte sie für 175.000 Euro. Sie fanden, nunmehr restauriert, in seinem Schloss Tillysburg eine neue Heimat.

Nach der einst in Schloss Hainfeld beheimateten Serie von 58 Porträts steirischer Adeliger von Gennaro Basile wird nicht gefahndet (hier der "gewöhnliche" Rahmenmacher Lorenz Degen, der ebenfalls porträtiert wurde): Sie stehen zwar als Gruppe unter Denkmalschutz, gelten jedoch, anders als Wandgemälde, als mobile Kulturgüter, die verkauft werden dürfen.
Foto: im kinsky

Zurück nach Hainfeld. Bis 2011 befanden sich dort im Laudonzimmer sechs große Leinwandbespannungen, welche die Siege des österreichischen Generals im Siebenjährigen Krieg thematisierten. Laut Dehio handelt es sich um "militärhistorisch hochbedeutende Darstellungen", die 1762/63 gemalt worden sein dürften.

Sie wurden von der Schlossbesitzerin ebenfalls verkauft und landeten im Wiener Kunsthandel. Die Eigentümerin schlitterte in die Insolvenz, der Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft vom Februar 2013, wonach die Wandgemälde zurück in das Schloss müssen, kam sie nicht nach.

Im Mai 2014 erwarb die Ciguena Immobilien GmbH das steirische Wasserschloss für 700.000 Euro. Und seither ist deren Geschäftsführer Oliver Jungnickel um eine Revitalisierung bemüht. Der von ihm betriebene Aufwand ist enorm, wie jüngst auch im Magazin Schlossseiten nachzulesen war, das einen Blick hinter die Fassade des Prachtbaus aus dem 16. Jahrhundert gewährte.

Mission Rückführung

Ein Teil der Mission des ehemaligen Rechtsanwaltes ist nun die hartnäckig geführte Jagd nach den Laudon-Gemälden. Vorweg: Er müsste nicht, aber er will offenkundig. Der Voreigentümerin mache er keinerlei Vorwürfe, klärt er im Gespräch, denn die Wandbespannungen seien ihr von Antiquitätenkeilern abgeschwatzt worden. Vier habe er mit Unterstützung der Finanzprokuratur beim Antiquitätenhändler Rudolf Mahringer gefunden und für rund 13.000 Euro zurückgekauft, wie er erzählt.

Jäger der "verlorenen" Laudon-Bilder: Der ambitionierte Schlossherr Oliver Jungnickel und seine Gefährtin und Baukoordinatorin Anka gewährten dem Magazin "Schlossseiten" jüngst Einblick in ihr Projekt.
Foto: Schlossseiten / Joseph Gasteiger

Zwei davon seien in den Werkstätten des BDA restauriert worden (Kostenpunkt circa 20.000 Euro) und hängen nun an Ort und Stelle, die anderen beiden harren noch der Behandlung. Für eines davon liege ihm derzeit ein Kostenvoranschlag in der Höhe von 17.000 Euro vor, bei der Beauftragung des BDA bekäme er vom selbigen immerhin eine Förderung.

Und Nummer fünf und sechs? Sie waren bis vor kurzem Gegenstand einer Klage auf Herausgabe beim Wiener Handelsgericht. Einer der betroffenen Kunsthändler war Jürgen Hesz (Wels), der die monströsen Bilder jedoch 2016 für 30.000 Euro verkauft hat: an Georg Spiegelfeld, wie dieser bestätigt.

Als Verkaufsargument diente, dass er sich ja schon der einst in Hainfeld beheimateten Galerie der Adeligen angenommen hatte. Dass hier etwas im Busch sein könnte, habe er nicht geahnt. Die Werke seien in einem erschreckend schlechten Zustand gewesen und mittlerweile teils restauriert. Die bislang zusätzlich zum Kaufpreis von 30.000 Euro angefallenen Kosten belaufen sich auf 25.000 Euro. Gegen Kostenersatz, lässt er durchblicken, könne man über alles reden. (Olga Kronsteiner, Album, 10.2.2019)