Befristete Mietverträge machen häufigere Umzüge notwendig, klagen Mieterschützer.

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Befristungen von Mietverträgen sind ein anhaltendes Ärgernis für österreichische Mieterinnen und Mieter. Erst vergangene Woche teilte die Arbeiterkammer das Ergebnis einer Umfrage unter jungen Wohnungssuchenden mit, wonach 72 Prozent der Befragten ihre Mietwohnung nur noch mit befristetem Vertrag bekamen.

Antrag auf Abschaffung

SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher prescht nun vor und wird in der Nationalratssitzung am 27. Februar einen Antrag einbringen, der die Befristung von Mietverträgen künftig (wieder) verbietet. So soll "das Auslaufen regulärer Befristungen" möglich werden.

Der Antrag ist eine Vorgabe für die FPÖ, die sich seit einiger Zeit als die wahre Partei für die Mieter ausgibt. Der Konflikt reicht zurück ins Jahr 2017, als SP-Kanzler Christian Kern das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz für Investoren lockern wollte, und setzte sich im Vorjahr fort, als der "Skandal" um den Verkauf der Genossenschaft WBV-GÖD und der nach Ansicht der FPÖ zweifelhaften Rolle der Wiener SPÖ darin aufkam.

Insbesondere FP-Klubobmann Johann Gudenus wird seit Monaten nicht müde, in Aussendungen die SPÖ als "Schutzpatronin der Sozialwohnungsspekulanten" hinzustellen. Erst am Dienstag schickte er wieder eine Aussendung los, weil der "rote" Geschäftsführer der Neuen Heimat Tirol, Ex-SPÖ-Politiker Hannes Gschwentner, in einem Tiroler Medium erklärt hatte, manche Genossenschaftswohnungen künftig bei der Neuvergabe nur befristet vergeben zu wollen. "Zuerst will die SPÖ Genossenschaftsbewohner an die Finanzwelt ausliefern, und jetzt sollen befristete Verträge sie offensichtlich am Gängelband halten", so Gudenus in der Aussendung. Und: "Wir Freiheitlichen werden dafür Sorge tragen, dass leistbares und sicheres Wohnen für die Menschen weiterhin möglich ist – und nicht zum Gnadenakt wird."

"FPÖ-Zynismus"

Becher will das nun aufgreifen und so die FPÖ in Zugzwang bringen. "Wenn die FPÖ das unbefristete Mietverhältnis anerkennt und tausenden Familien endlich zu einem sicheren, langfristigen Zuhause verhelfen möchte, wird Blau zustimmen", so Becher. Andernfalls hieße das, dass "der FPÖ-Zynismus gegenüber den Wohnungssuchenden auf eine neue Spitze getrieben wird".

Wenn dann auch noch die im Regierungsprogramm angekündigten Eingriffe ins bestehende Mietrecht – u. a. der Entfall des Lagezuschlagverbots im Gründerzeitviertel – komme, "werden die Menschen wissen, wer alles auf dem Schoß der Immobilienspekulanten sitzt und wer nicht", so Becher.

Befristungen im MRG seit 1994 möglich

Die Befristung von Mietverträgen in Zinshäusern ist seit 1994 möglich (davor gab es diese Möglichkeit nur im Wohnungseigentumsgesetz, also bei der Vermietung von Eigentumswohnungen). Damals wurde den Vermietern im Zuge der Einführung des Richtwertsystems quasi als "Zuckerl" im Mietrechtsgesetz die reguläre Befristung erlaubt, und zwar zunächst für genau drei Jahre. 1997 stellte sich das als nicht zweckmäßig heraus, man änderte das Gesetz wieder und schuf auch längere Befristungsmöglichkeiten mit einer bloßen Mindestdauer von drei Jahren.

Mehrere Initiativen

Wie berichtet, liegt derzeit im Parlament auch ein Antrag der Neos, der vorsieht, diese dreijährige Mindestbefristungsdauer auf sechs Monate zu verkürzen. Und erst im November brachte auch der Jetzt-Parlamentsklub einen Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesregierung ersucht wird, "ein Bundesgesetz auszuarbeiten, das befristete Mietverträge nur mehr in begründeten Ausnahmefällen zulässt". (Martin Putschögl, 13.2.2019)