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"Islam." oder nicht "islam." in Schulzeugnissen, das ist derzeit die Frage.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Begonnen hat es am 1. Februar, als in Wien und Niederösterreich die Semesterferien ausgerufen wurden. Dort, wo muslimische Schüler beim Wahlfach sonst die Bezeichnung "islam." für "islamisch" vorfanden, stand auf einmal "IGGÖ" – die Abkürzung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich.

Deren Präsident Ümit Vural zeigte sich irritiert, er hatte davon nichts gewusst. "Das ist eine Entscheidung, die ich nicht mitgetragen habe, aber jetzt den Eltern erklären muss", erklärte er damals der APA. Vural ortete einen "klaren Akt der Diskriminierung", es sei "nichts weniger als ein ganzes Religionsbekenntnis von Zeugnissen verschwunden". Deshalb kündigte er auch an, rechtliche Schritte prüfen zu lassen.

Empfehlung aus dem Kultusamt

Das zuständige Bildungsministerium verwies auf eine entsprechende Empfehlung des Kultusamts. Grund sei, dass die Bezeichnung "islamisch" als zu ungenau empfunden worden sei. Nichtsdestotrotz zeigte sich das Ministerium gesprächsbereit, mit der IGGÖ einen möglichen Kompromiss zu finden.

Ein entsprechendes Treffen hat bereits stattgefunden, und zwar am 8. Februar. Das Ergebnis: unzufriedenstellend. Von Ministeriumsseite aus wurde folgender Vorschlag gemacht: In Zukunft könnte in den Zeugnisse wieder "islam." stehen, versehen mit einem Zusatz in Klammer. Also beispielsweise (IGGÖ) oder (Alevi) für die Aleviten, die sich von der IGGÖ abgespalten haben und die zweite anerkannte islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich sind. (SCHIA) wäre auch möglich, und zwar für die Schiiten, die derzeit nur als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft eingetragen sind.

Auf diesen Vorschlag, so Faßmann, sei die IGGÖ aber nicht eingegangen. "Das Problem sehe ich in dem Alleinvertretungsanspruch, den die IGGÖ hier stellt", sagte er. Die IGGÖ wurde daraufhin aufgefordert, einen eigenen Vorschlag zu machen. Diesbezüglich sei bisher aber nichts gekommen, heißt es aus dem Bildungsministerium.

IGGÖ weist Vorwürfe zurück

Für die IGGÖ sind die Aussagen des Bildungsministers nicht nachvollziehbar. Die angesprochene Lösung wurde gar nicht thematisiert, heißt es auf STANDARD-Anfrage. Vielmehr seien "faktisch wie auch rechtlich unhaltbare Vorschläge à la 'sunnitisch-hanafitisch' gekommen". Außerdem weist die IGGÖ darauf hin, dass Schiiten keinen Religionsunterricht verantworten dürfen, weshalb der Zusatz (SCHIA) in diesem Fall obsolet sei.

Deshalb, so die IGGÖ, bleibe das Vertrauensverhältnis mit dem Bildungsministerium zerrüttet. "Auch vor dem Hintergrund der Entscheidung rund um die Arabische Kultusgemeinde wird die IGGÖ eine rechtssichere Lösung vor den zuständigen Gerichten suchen", hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. Die IGGÖ spielt dabei darauf an, dass die Bundesregierung mit ihrem Begehren, sieben Moscheen zu schließen, jüngst vor Gericht abgeblitzt ist.

Zeugnisformularverordnung entscheidend

Die rechtliche Grundlage für die Erstellung des Zeugnisses ist die sogenannte Zeugnisformularverordnung. Diese verweist auf einen Anhang mit der Auflistung aller in Österreich gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften. Im Herbst wurde dieser Anhang geändert – statt der Bezeichnung "Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich" und "islam." scheint nur noch "Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ)" auf.

Aus dem gleichen Grund wird auch "röm-kath." für römisch-katholisch sowie "evang." für evangelisch in den Zeugnissen vermerkt und nicht "christlich".

Fehler in oberösterreichischen Zeugnissen

Die Änderung in Sachen Religionsnoten ist übrigens noch nicht in allen Schulen angekommen. In Oberösterreich, wo am Freitag die Zeugnisse verteilt wurden, gab es vereinzelt Fälle, wo noch die nun veraltete Bezeichnung "islam." aufschien. Es handle sich um eine kurzfristige Weisung des Ministeriums, wurde gemunkelt. Die oberösterreichische Bildungsdirektion klärte aber auf STANDARD-Anfrage auf: Es habe sich in diesen Fällen lediglich um ein Versehen gehandelt, die Zeugnisse wurden dann in einer neuen, aktualisierten Version ausgegeben. (Kim Son Hoang, 15.2.2019)