Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: AP

Der Auktion von 5G-Mobilfunkfrequenzen in Deutschland drohen langwierige Verzögerungen. Der Netzbetreiber Vodafone stellte am Freitag einen Antrag auf Eilrechtsschutz beim Kölner Verwaltungsgericht, wie ein Behördensprecher am Freitag sagte. Vorige Woche hatte bereits Telefonica per Eilantrag vor Gericht Einspruch erhoben.

Das Gericht muss nun entscheiden, ob es eine aufschiebende Wirkung der Klage gegen Vergabebedingungen anordnet, welche Vodafone bereits Ende 2018 eingereicht hatte. Tut es dies, müsste die Bundesnetzagentur ihre für Ende März geplante Auktion vorerst auf Eis legen.

Klage gegen die 5G-Vergaberegeln

In einem späteren Schritt würde sich das Gericht mit der 2018 eingegangenen Klage gegen die 5G-Vergaberegeln beschäftigen. Besagte Klage hat bisher keine aufschiebende Wirkung, das würde sich bei einem Erfolg des Eilantrags ändern.

Ausbaupflichten

Praktisch die ganze deutsche Telekommunikationsbranche klagt gegen das Regelwerk der Bundesnetzagentur, dies aus teils unterschiedlichen Motiven. Insgesamt wurden neun Klagen gegen die umstrittenen Vergaberegeln beim Kölner Gericht eingereicht. Die Netzbetreiber kritisieren unter anderem Ausnahmeregeln für Neueinsteiger – in diesem Falle das Unternehmen 1&1 Drillisch (United Internet) -, deren Ausbaupflichten deutlich schwächer sind als für die alteingesessenen Netzbetreiber. Sollten sich die Kläger vor Gericht durchsetzen, würden die Vergaberegeln unwirksam und die Netzagentur müsste das für den 5G-Ausbau zentrale Regelwerk neu erarbeiten.

5G – das Kürzel für die 5. Mobilfunkgeneration – ist für die Industrie sehr wichtig, etwa für miteinander kommunizierende Maschinen und für selbstfahrende Autos. Für Privatkunden ist der ultraschnelle Übertragungsstandard vorerst weniger relevant. (APA, 15.2. 2019)