Grafik: DER STANDARD

Während ein geregelter, "weicher" Brexit keine bedeutenden Auswirkungen für Reisende hätte, ergäben sich im Falle eines "harten" Brexits teils gravierende Konsequenzen. Nach dem 29. März würde im Vereinigten Königreich dann kein EU-Recht mehr gelten. "Reisende sollten daher auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Es gilt abzuwarten und sich bis dahin immer wieder kurzfristig zu informieren", rät zum Beispiel der ÖAMTC.

Flugexperten erwarten Ausfälle und Verzögerungen. Insgesamt sind Pauschalreisende, die im Reisebüro oder online buchen, besser geschützt, da der Veranstalter das Gelingen der Reise in jedem Fall garantiert. Ratsam für kurzfristige Flugbuchungen ist es, die AGBs der Airline genau zu lesen – denn eine eventuelle "Brexit-Klausel" könnte den entschädigungsfreien Ausfall des Fluges aufgrund des Austritts vorsehen. Wer demnächst eine Fernreise plant, sollte Zwischenstopps in Großbritannien vermeiden. Denn es lässt sich nicht abschätzen, wie groß das Chaos nach einem Brexit sein wird.

Weitere Details:

  • Fluggastrechte: Zwar hat das Vereinigte Königreich angekündigt, die EU- Fluggastrechte weiterhin zu wahren (genauso die Passagierrechte von Bahn-, Bus- und Schiffsreisenden) – Passagiere hätten damit wie gewohnt Ansprüche bei Verspätung oder Annullierung. Auf der sicheren Seite ist man jedoch, wenn man eine Airline bucht, die ihren Sitz in der EU hat. Nach aktuellem Stand dürfen britische Fluggesellschaften nach dem Brexit ohne ein entsprechendes Abkommen weder in der EU landen noch Flüge zwischen einzelnen EU-Staaten anbieten. Besonders Easyjet und Ryanair haben bereits ihre Flüge von und nach Großbritannien deutlich reduziert. Allerdings versuchen die Airlines das Problem zu umgehen, indem sie in der EU Tochtergesellschaften gegründet haben.
  • Einreise nach Großbritannien: Dass man nach dem Brexit nur noch mit Visum einreisen darf, ist unwahrscheinlich. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, dass britische Staatsangehörige für Kurzaufenthalte (bis 90 Tage) in der EU kein Visum brauchen – sofern dasselbe für EU-Bürger, die nach Großbritannien reisen, gilt. Es empfiehlt sich aber, rechtzeitig vor der Reise Kontakt mit der britischen Botschaft in Wien aufzunehmen.
  • Anreise mit Auto: Die britischen Behörden haben angekündigt, dass sich für Besitzer eines EU-Führerscheins auch nach dem Austritt nichts ändern wird. Das Mitführen eines internationalen Führerscheins ist nicht notwendig. War die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte bisher nur eine Empfehlung, wird sie künftig jedoch zum Muss, heißt es von Seiten des ÖAMTC. Außerdem sollten Autoreisende die Bedingungen ihrer Kfz-Haftpflicht-, Kasko- und Rechtsschutzversicherung prüfen, ob diese auch Schäden im Gebiet des Vereinigten Königreichs abdecken.
  • Reisen mit Haustieren: Im Falle eines "harten" Brexits verliert der EU-Heimtierausweis vermutlich seine Gültigkeit und es könnten zusätzliche veterinärmedizinische Dokumente notwendig sein. Es obliegt dem Vereinigten Königreich, Einfuhrbestimmungen für Tiere aus EU-Ländern festzulegen. Auch hier gilt: Reisende sollten sich informieren, die Medienberichterstattung verfolgen bzw. die Botschaft kontaktieren.
  • Krankenversicherung: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) wird von den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos zur Verfügung gestellt und ist meist auf der Rückseite der e-Card zu finden. Im Falle eines harten Brexits würde die EKVK jedoch ihre Gültigkeit verlieren. Dann empfiehlt es sich, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
  • Roaming: Nach dem Brexit könnten für Reisende, die ihr österreichisches Mobiltelefon im UK nutzen, wieder Roaming-Gebühren anfallen. Die Mobilfunkbetreiber in der EU sind jedoch verpflichtet, ihre Kunden über allfällige Roaming-Kosten bei Reisen nach Großbritannien zu informieren.
  • Zoll: Bei einem "No deal"-Szenario ist die Einführung von Zollkontrollen wahrscheinlich. Flugreisende aus Großbritannien dürfen nur mehr Waren im Wert von 430 Euro (mit anderen Verkehrsmitteln 300 Euro, für Jugendliche unter 15 Jahren 150 Euro) nach Österreich einführen bzw. unterliegen Waren wie Tabak und Alkoholika strengeren Beschränkungen.
  • Kontrollen Irland/Nordirland: Zumindest in der Übergangsphase soll die Grenze zwischen Nordirland und dem EU-Mitgliedsland Irland weiterhin offen bleiben.
  • Wechselkurs: Viele Urlauber stellen sich die Frage, ob der Urlaub im UK durch den Brexit teurer wird. Diese Frage lässt sich mit einem klaren Nein beantworten: Das Britische Pfund hat gegenüber dem Euro in den letzten Jahren deutlich an Wert verloren. (red, 20.2.2019)