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Ende März oder im April entscheidet das EU-Parlament darüber, ob das neue Urheberrecht wirklich in Kraft treten kann.

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Die EU-Staaten haben nach langen Verhandlungen die Reform der Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Die EU-Botschafter in Brüssel beschlossen am Mittwoch die Reform, die das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Artikel 11 und die Einführung sogenannter Uploadfilter in Artikel 13 der Richtlinie vorsieht, wie es in Ratskreisen hieß.

Österreich unterstützte das Paket gemeinsam mit einer Mehrheit der EU-Staaten. Gegen die Reform stimmten die Niederlande, Polen, Luxemburg, Finnland und Italien. Slowenien, Malta und Belgien enthielten sich der Stimme.

Leistungsschutzrecht, Uploadfilter

Zum einen sollen Zeitungsverlage und Autoren künftig mehr für ihre Inhalte bekommen. Suchmaschinen wie Google dürfen nicht mehr ohne weiteres kleine Artikelausschnitte in ihren Suchergebnissen oder bei Google News anzeigen.

Zum anderen werden Plattformen wie Youtube stärker in die Pflicht genommen. Geschützte Werke müssen lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen – oder dürfen nicht hochgeladen werden. Ausgenommen sind Start-ups.

Finale Abstimmung folgt erst

In Kraft tritt die Reform mit dem Beschluss aber noch nicht. Die finale Abstimmung findet Ende März oder im April im EU-Parlament statt – sie könnte damit im Vorfeld der anstehenden Europawahl noch einmal zum heißen Eisen werden. (APA, red, 20.2.2019)