Karlsruhe – Bei vom Abgasskandal betroffenen Dieselautos ist die illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel einzustufen. Das hat das deutsche Höchstgericht, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, nach Mitteilung vom Freitag zum ersten Mal höchstrichterlich in einem Beschluss klargestellt.

Der BGH hat damit die Position der VW-Kunden im deutschen Klageverfahren zum Dieselskandal gestärkt. Das Höchstgericht erklärte, dass nach seiner "vorläufigen Rechtsauffassung" von einem "Sachmangel auszugehen sein dürfte".

Ein für kommende Woche angesetzter Verhandlungstermin wurde indes aufgehoben, weil der Kläger nach einem außergerichtlichen Vergleich seine Revision zurücknahm. (APA, 22.2.2019)