Im Bauprojekt auf dem Wiener Heumarkt-Areal ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

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Wien – Unternehmer Michael Tojner kommt nicht so schnell aus dem Verwaltungsverfahren heraus, das er beziehungsweise seine Wertinvest rund ums Bauprojekt auf dem Wiener Heumarkt-Areal initiiert haben – und nun wieder stoppen wollen. Der für die Causa zuständige Richter des Wiener Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) hat die für den 18. März anberaumte mündliche Verhandlung nicht abgesetzt – sie wird also stattfinden. Das hat das Gericht den Parteien nun mitgeteilt.

Zur Orientierung: Die Wertinvest hat einen Feststellungsantrag gestellt, um sicherzugehen, dass für das Hotel- und Hochhausbauprojekt auf dem Grundstück zwischen Wiener Konzerthaus und Hotel Intercontinental keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Die erste Instanz, die Wiener Landesregierung, hat diesem Antrag stattgegeben, allerdings wurde der Bescheid u. a. von der Initiative Alliance for Nature bekämpft; nun ist das BVwG am Zug.

Einzelfallprüfung

Der zuständige Richter hat entschieden, im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu untersuchen, ob das Bauvorhaben den Status Wiens als Unesco-Weltkulturerbe "wesentlich beeinträchtigt". Die Tagsatzung für 18. März war bereits anberaumt und Gutachter Manfred Wehdorn bestellt, da drückte die Wertinvest auf die Stopptaste. Am Freitag vergangener Woche zog die Immobilienentwicklungsgesellschaft Tojners ihren Feststellungsantrag zurück, DER STANDARD berichtete. Damit soll das Verwaltungsverfahren rechtlich aus der Welt geschafft werden. Die Wertinvest geht ja sowieso davon aus, dass kein UVP-Verfahren durchgeführt werden muss. So rasch geht es nun aber eben nicht, nach derzeitigem Stand sei das Verfahren trotz des Rückziehers des Projektwerbers Wertinvest weiterzuführen, begründete der BVwG -Richter seine Entscheidung, doch weiterzuverhandeln.

Informationsnachteil

Alliance for Nature begründet ihr Interesse an der Weiterführung des Verfahrens mit dem "eklatanten Informationsnachteil" von Umweltorganisationen in Feststellungsverfahren; sie haben keine Parteistellung und somit keinen Einfluss aufs Verfahren. Das sieht die Organisation laut Generalsekretär Christian Schuhböck als Verletzung des Rechtsschutzes, der europäischen UVP-Richtlinie und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sollte das BVwG entscheiden, das Verfahren nicht fortzuführen,werde man weitere rechtliche Schritte prüfen, erklärt Schuhböck. (Renate Graber, 25.2.2019)