Innenminister Herbert Kickl will eine "verpflichtende freiwillige Nachtruhe" für Asylwerber.

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Wien – Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) erläuterte am Montag in einer Pressekonferenz seine aktuellen Vorhaben in den Bereichen Asyl und Fremdenwesen. Er kündigte dabei eine "Nachtruhe" für Asylwerber in den ab März existierenden "Ausreisezentren" – also den bisherigen Erstaufnahmezentren – an.

Zur nächtlichen Ausgangssperre zwischen 22 und sechs Uhr müssten Asylwerber sich freiwillig verpflichten, erklärte der Innenminister. Wer sich nicht daran halte, werde in ein anderes Zentrum "abseits der Ballungszentren" verlegt. Es gebe allerdings keine Anreize, dorthin zu kommen, sagte Kickl. Denn in diesen Zentren gebe es "nichts", wo man sich nächtens vergnügen könne.

Sicherungshaft geplant

Zuletzt war auch über die Einführung einer "Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber" diskutiert worden. Hier habe sich Kickl nun an SPÖ und Neos gewandt, um das Vorhaben gemeinsam umzusetzen. Das EU-Recht lasse entsprechende Pläne zu, die rechtliche "Lücke" liege in Österreich. Derzeit würden konkrete Verfassungsänderungen ausgearbeitet.

Der Ressortchef kündigte aber schon jetzt an, dass die geplante Sicherungshaft nur für gefährliche Flüchtlinge gelten soll. Den Vorschlag von Burgenlands designiertem Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ), auch gefährliche Österreicher mit solch einem Instrument zu bedrohen, hält Kickl für zu kurz gedacht.

In Gewahrsam bei Nichtausreise

Wie lang die Sicherungshaft möglich wäre, wurde bei der Pressekonferenz offengelassen. Der Innenminister geht aber davon aus, dass das zumindest bis zum Abschluss des Asylverfahrens sein könnte. Apropos: In Fällen, in denen alle anderen Maßnahmen nichts helfen, weil beispielsweise das Herkunftsland abgewiesene Flüchtlinge nicht annimmt, könnten Betroffene in Zukunft sogar in Gewahrsam genommen werden, wenn sie Österreich nicht von sich aus verlassen. (mika, 25.2.2019)