Das Bundesheer will mehr Befugnisse – doch die Pläne stoßen auch beim Justizministerium auf Kritik.

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Das Bundesheer will mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz mehr Befugnisse erlangen, wobei drei Punkte besonders hervorstechen: Erstens soll das Heer künftig Personen kontrollieren dürfen, die das Bundesheer beleidigt haben. Zweitens sollen die militärischen Nachrichtendienste mehr Daten von Telekombetreibern anfordern können; drittens sollen sie Daten leichter an andere inländische Behörden übermitteln können. Aus dem Verteidigungsministerium heißt es, dass diese Änderungen lediglich eine Modernisierung, aber keine Ausweitung der Befugnisse seien – und dass sie schon unter dem roten Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil geplant worden seien.

Zu wenig konkret

Nun gibt es aber sogar innerhalb der Bundesregierung Kritik an den Vorhaben. In einer parlamentarischen Stellungnahme bemängelt das Justizministerium die Ausgestaltung des Gesetzes. Darin heißt es etwa zum Thema Datenübermittlungen an andere inländische Behörden, dass es "ganz generell problematisch erscheint, die Übermittlungsbefugnis pauschal von den (konkreten) Aufgaben der Empfängerbehörde loszulösen". Es sei "fraglich", ob sich die "Wahrung eines wichtigen öffentlichen Interesses" als Voraussetzung dafür "überhaupt eignet".

Rechtsschutzbeauftragter soll einbezogen werden

Auch bei der Einholung von Daten bei Telekombetreibern will das Justizministerium vom Verteidigungsministerium einen Gesetzesvorschlag, der "die Auskunftsbefugnisse jeweils an die Erfüllung konkreter, genau abgegrenzter Aufgaben" koppelt. Diese seien "auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken", auch sei "jedenfalls der Rechtsschutzbeauftragte" einzubeziehen. Für den Verband der Internetwirtschaft ISPA widerspricht die vorgeschlagene Regelung dem "Telekommunikationsgesetz", sie würde "zu Rechtsunsicherheit" führen. Der Grundsatz des Richtervorbehalts sei "kompromisslos fortzuführen", so die ISPA.

"Sachlich nicht rechtfertigbar"

Die Kontrolle von Personen, die das Bundesheer beleidigen, soll präziser formuliert und zeitlich eingeschränkt werden. In eine ähnliche Kerbe schlagen die Stellungnahmen des Datenschutzrats und des Rechtsanwaltskammertags. Letzterer schreibt, es bestehe "kein Anlass, dem österreichischen Bundesheer eine Kontrollkompetenz" für Demonstranten einzuräumen. Diese Befugniserweiterung sei "sachlich nicht rechtfertigbar".

"Verfassungswidrig"

Für die Grundrechts-NGO Epicenter.works ist die geplante Ausweiskontrolle sogar "verfassungswidrig". Sie sei "demokratiepolitisch und gesellschaftlich problematisch", da sie auch das subjektive Sicherheitsgefühl nach unten setze – immerhin werde insinuiert, dass die Polizei ihren Aufgaben nur mit Hilfe des Heeres nachgehen kann. Auch die Pläne, "zurückzuhacken", sieht Epicenter.works kritisch. Insgesamt sei fraglich, inwieweit die Überwachungsbefugnisse noch ausgeweitet werden können "ohne die Demokratie zu gefährden".


Die Begutachtungsfrist für die Novelle endet am Dienstag, dann soll sie zur Abstimmung im Nationalrat gelangen. (fsc, 25.2.2019)