Das Innenministerium – hier Minister Herbert Kickl – findet nicht, dass neue Begriffe wie "Ausreisezentrum" den bisher verwendeten – etwa "Erstaufnahmestelle" – entgegenstehen.

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Wien – Die geplante Einführung der Sicherungshaft sorgt für Aufregung – doch sie ist nur eine mehrerer von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) angepeilter neuerlicher Änderungen im Asylwesen. Bereits ab diesem Freitag, dem ersten März, werden die Erstaufnahmezentren für Asylwerber in Traiskirchen und Thalham in "Ausreisezentrum" unbenannt.

Gesetzliche Änderungen brauche es dafür nicht, hieß es am Dienstag aus dem Innenministerium: "Die neuen Begrifflichkeiten stehen den Gesetzesbestimmungen und den dort verwendeten Begrifflichkeiten nicht entgegen".

Flüchtlinge sollen rasch wieder gehen

Was bedeutet das – davon abgesehen, dass Österreich nun noch stärker das Signal aussendet, Flüchtlinge hätten das Land tunlichst rasch wieder zu verlassen? In der Sache werde es wohl darauf hinauslaufen, so viele Asylverfahren wie möglich mit Ausweisung und Abschiebung zu beenden, während die betreffenden Flüchtlinge in den Ausreisezentren leben, sagt Anny Knapp vom NGO-Zusammenschluss Asylkoordination.

Eine zentrale Rolle spielt dabei die Dauer des Zulassungsverfahrens. Dieses umfasst den Zeitraum zwischen dem Stellen des Asylantrags bei der Polizei und der Anordnung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), den betreffenden Asylwerber in ein Länderquartier zu übersiedeln, um dort den Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Im Zulassungsverfahren sind Asylwerber in den bundeseigenen – wie sie nun heißen werden – Ausreisezentren untergebracht.

Länger im Zulassungsverfahren

Bis zur letzten Asylnovelle im Herbst 2018 war die Dauer des Zulassungsverfahrens mit 20 Tagen begrenzt, dann wurde diese Frist gestrichen. Damit, so Knapp, sei es nun möglich, in den Ausreisezentren weit mehr Verfahren als bisher bis zum Ende abzuwickeln. Dazu eignen würden sich vor allem Fast-Track-Verfahren von Antragstellern aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten.

Ebenfalls schon ab März werden in den Ausreisezentren die Anwesenheitsregeln strenger. Laut Kickl sollen die Asylwerber eine "freiwillige" Erklärung unterschreiben, die sie zum Verbleib im Zentrum zwischen 22 und sechs Uhr und zur Einhaltung der Nachtruhe verpflichtet. Wer nicht unterzeichnet, werde "an Orte abseits der Ballungszentren verlegt".

"Freiwillige" Anwesenheitspflicht problematisch

Rechtlich sei das "problematisch", sagt Knapp. Wie bei den Sicherungshaftplänen handle sich auch hier um eine "unsachliche Einschränkung der persönlichen Freiheit", die noch dazu mittels Androhung einer Sanktion durchgesetzt werden solle. (Irene Brickner, 27.2.2019)