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Amazon muss vermutlich keine Telefonnummer für Kundenanfragen bereitstellen

Foto: AP/Lennihan

Müssen Onlinehändler prominent platziert eine Telefonnummer für Kundenanfragen bereitstellen? Diese Frage beschäftigt momentan den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Auslöser ist eine Klage der deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband, die gegen Amazon vorging. Sie monierte, dass die Servicenummer auf Amazons Webseite nur sehr schwierig zu entdecken war. Der Onlinehändler präferiert klar andere Kontaktmöglichkeiten, beispielsweise Rückrufe oder E-Mail-Anfragen.

Bestmöglich geschützt – egal wie

Der Generalanwalt des EuGH schlug sich nun aber auf die Seite von Amazon. Entscheidend sei, dass der Kunde bestmöglichst geschützt werde, berichtet die Anwaltskanzlei WBS. Dafür spiele die konkrete Art der Kommunikation keine Rolle, hieß es. Das heißt, dass auch Chats oder reine E-Mail-Kommunikation in Ordnung seien, solange diese Möglichkeiten rasch erreichbar seien.

Gute Nachrichten für Start-Ups

Der EuGH schlägt sich oft, aber nicht immer auf die Seite des Generalanwalts. Für Start-Ups und kleinere Händler ist dessen Einschätzung vorerst eine gute Nachricht, sind Anfragen per E-Mail doch weniger ressourcenintensiv als der Aufbau eines Call-Centers. Noch ist unklar, wann genau der EuGH sein Urteil liefern wird. (red, 4.3.2019)