Wien – Eine am 7. April 2016 auf ORF 2 ausgestrahlte Sendung von "Guten Morgen Österreich" hat wegen Werbeunterbrechungen das ORF-Gesetz verletzt. Die Komm Austria hat dies im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den ORF bereits im Juli 2016 festgestellt. Dieser Bescheid ist nun rechtskräftig, teilt die öffentliche Rundfunk- und Telekomregulierungsfirma RTR mit.

Eine Beschwerde des ORF gegen den Bescheid wurde im September 2018 durch das Bundesverwaltungsgericht ebenso abgewiesen wie eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof im Jänner dieses Jahres.

Laut dem Rechtsbescheid waren im Verlauf der "Guten Morgen Österreich"-Sendung Werbung für die "ORF Nachlese", werblich gestaltete Sponsorenhinweise für das Produkt "Die Ohne" sowie Werbespots für "Vamed Vitality World" und "Adeg" auf unzulässige Art und Weise ausgestrahlt worden. (red, 4.3.2019)