Innenminister Herbert Kickl (rechts) und Justizminister Josef Moser sind sich nicht zum ersten Mal uneinig.

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An Kanzler und Vizekanzler wird es nun liegen, eine einheitliche Linie innerhalb der Regierung auszuarbeiten.

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Wien – Mehr als zwei Wochen ist es mittlerweile her, dass Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) mit seinem Vorschlag einer "Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber" an die Öffentlichkeit ging. Noch immer ist allerdings unklar, in welchen konkreten Fällen sie zur Anwendung kommen soll und wann bei solchen Verfahren ein unabhängiger Richter eingeschaltet wird.

  • Die Rolle der Richter

Von diversen Vertretern der Regierungsparteien kamen bisher unterschiedliche Aussagen zum geplanten Ablauf vor einer solchen Sicherungshaft. Kickl hält es für sinnvoll, dass der jeweils zuständige Beamte des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl nach einer entsprechenden "Gefahrenanalyse" über die Verhängung der Haft entscheidet. Danach soll ein Gericht überprüfen, ob die Entscheidung zu Recht erfolgt ist. Das wäre vergleichbar mit einer Verhaftung durch die Polizei, wenn ein Verdächtiger auf frischer Tat ertappt wurde. In solchen Fällen muss danach binnen 48 Stunden von einem Gericht geprüft werden, ob gelindere Mittel (zum Beispiel Meldepflicht bei der Polizei) möglich sind oder ob eine Untersuchungshaft angeordnet wird.

Bei Justizminister Josef Moser (von der ÖVP nominiert) hörte sich das etwas anders an. Er hatte deponiert, dass man eine Sicherungshaft "ohne richterliche Genehmigung oder ohne richterliche Überprüfung" nicht vornehmen könne. Das klang also eher danach, dass ein Richter vor der Verhängung der Haft involviert werden soll. FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz hält das aber für wenig sinnvoll. Informiere man einen potenziellen Gefährder über eine beabsichtigte Inhaftierung, könne dieser untertauchen, sagte er am Sonntag in der ORF-Sendung "Im Zentrum".

ÖVP-Chef und Kanzler Sebastian Kurz sprach wiederholt von einer "richterlichen Kontrolle", was eher auf die Kickl'sche Linie hindeutet. Dass man sich hier noch nicht ganz einig ist, bestätigte auch ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer, der "Im Zentrum" von einer "unverzüglichen Einschaltung" eines Richters sprach, über die man nun im parlamentarischen Prozess verhandeln werde.

  • Die Anlassfälle

Ebenfalls unterschiedliche Aussagen gab es zu den Voraussetzungen der Sicherungshaft. Kickls Innenministerium ist der Meinung, dass es "keine abschließende Definition geben kann, welche Delikte für eine Sicherungshaft infrage kommen". Es komme immer auf eine "Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung aller Umstände" an. Die ÖVP-Regierungsmitglieder Kurz, Moser und Innenstaatssekretärin Karolina Edtstadler haben hingegen stets davon gesprochen, dass es "konkrete Verdachtsmomente und klar definierte Straftatbestände" brauche, die vorliegen müssen, bevor eine Sicherungshaft verhängt werden kann.

Edtstadler zählte am Sonntag in der ORF-"Pressestunde" als Beispiele Verstöße gegen ein Einreiseverbot, Vorstrafen im Zusammenhang mit Körperverletzungs-, Sexual- oder Einbruchsdelikten, "besondere Gewaltbereitschaft in der Kommunikation mit Behörden" sowie "Alkohol- und Drogenmissbrauch" auf.

  • Die Dauer

Wie lange eine Sicherungshaft maximal dauern kann, lässt sich bisher auch nur erahnen. Kickl kann sich eine Haft bis zum Ende des Verfahrens vorstellen, hat allerdings nicht näher erläutert, ob es dafür zeitliche Vorgaben geben soll. Edtstadler sagte zuletzt unmissverständlich, "es muss eine zeitliche Begrenzung geben". Einen konkreten Vorschlag gab es von ihr zwar nicht, sie verwies aber auf die U-Haft, die zunächst für 14 Tage verhängt wird und danach zunächst um ein, dann um zwei Monate verlängert werden kann. Auch bei der Sicherungshaft müsse es "entsprechend enge zeitliche Grenzen geben", so Edtstadler.

Über alle offenen Fragen will Kurz nun in den nächsten Tagen bei einem Gespräch mit den zuständigen Regierungsmitgliedern beraten. Bis wann ein konkreter Gesetzestext vorliegen soll, ist bisher noch unklar. Klar ist für die Regierung nur, dass man eine Verfassungsänderung benötige, womit man auf die Zustimmung von SPÖ und Neos angewiesen wäre, die zuletzt aber bereits abgewunken haben. Einfachgesetzliche Alternativen zur Sicherungshaft gebe es nicht, versichert das Innenministerium. (Günther Oswald, 4.3.2019)