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Geben ist seliger als Nehmen, denkt sich derzeit so mancher Bürgermeister. Und korrigiert ganz ungeniert den Beschluss des Parlaments, das den Evangelischen, Altkatholiken und Methodisten den freien Karfreitag genommen hat. Sie müssen in Hinkunft einen Urlaubstag verbrauchen, wollen sie ihren höchsten Feiertag ungestört begehen. Die Vorgangsweise einiger Kommunen mag populär erscheinen, zeigt aber doch auch tiefer liegende Probleme auf: Welchen Stellenwert haben die Steuerzahler, die derartige Maßnahmen finanzieren?

Während die einen – wie beispielsweise Eisenstadt – den Karfreitag allen freigeben wollen, beschränken andere den Feiertag auf Protestanten. Und wiederholen damit exakt jene Ungleichbehandlung, die der Europäische Gerichtshof beanstandet hat. Nun wird Österreich zwar nicht daran zerbrechen, dass der Karfreitag im öffentlichen Dienst regional unterschiedlich behandelt wird. Es stellt sich aber sehr wohl die Frage, ob insbesondere Gemeinden nicht etwas viel Handlungsspielraum haben. Immerhin gilt für sie genauso wie für andere Gebietskörperschaften das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Hier müsste zumindest begründet werden, worin das Interesse des Arbeitgebers liegt, den Gemeindebediensteten einen Tag Sonderurlaub zu gewähren.

Nun könnte man argumentieren, dass auch viele Unternehmen individuelle Regelungen praktizieren, hier einen Skitag und dort einen Kegelausflug einräumen. Vergleichbar sind private und öffentliche Arbeitgeber aber nur bedingt: Während der Unternehmer schon aus eigenem Antrieb Wert auf eine effiziente Betriebsführung legt, rangiert beim Politiker dessen Popularität weit oben auf der Prioritätenliste. Das Interesse der Steuerzahler gerät da schnell in den Hintergrund. Daher benötigt die Verwaltung ein enges Korsett und eine strenge Aufsicht.

Harmonie am Arbeitsplatz

Natürlich kann es gute Gründe für einen bezahlten Urlaubstag geben. Mehr Freizeit erhöht vielfach die Motivation und somit die Produktivität. Mehr Zeit für Familie, Freunde oder Hobbys schafft Zufriedenheit, die sich in der Regel positiv auf die Harmonie am Arbeitsplatz auswirkt. Dennoch sollte es hier Grenzen geben, die oft schwer wahrnehmbar sind. Immerhin kosten bezahlte freie Tage öffentliches Geld. Mit dem halben Karfreitag, Heiligabend und Silvester gibt es hier schon einige Bevorzugungen; manch Bundesland gewährt in der Verwaltung noch weitere Tage wie den Faschingsdienstag teilweise frei.

Wenngleich der Arbeitseinsatz der Beamten und Verwaltungsbediensteten nicht infrage gestellt werden soll, blieb diese Gruppe doch weitgehend verschont vom härteren Wind am Arbeitsmarkt. Er bringt weniger Jobsicherheit und gerade im unteren Qualifikationsbereich Lohndruck und prekäre Beschäftigungsformen. Das heißt nicht, dass entsprechende Sitten im von großer Verantwortung geprägten öffentlichen Dienst Einzug halten sollen. Aber gerade in der Verwaltung mit einem neuen Privileg vorzupreschen zeugt nicht gerade von Verständnis für Fairness und Ausgewogenheit.

Türkis-Blau hat mit der Karfreitagsregelung eine dürftige Lösung geliefert. Das gibt aber noch nicht das Recht, nach Gutdünken davon abzuweichen. Die Narrenfreiheit zahlreicher Bürgermeister sollte spätestens am Faschingsdienstag ein Ende gefunden haben. (Andreas Schnauder, 4.3.2019)