Wien – Weil sie den Hund ihres ehemaligen Lebensgefährten aus dem siebenten Stock geworfen hatte, ist eine 80-Jährige am Dienstag am Wiener Landesgericht zu zehn Monaten, bedingt auf drei Jahre verurteilt, worden. Yorkie-Rüde "Bubi" war in einem Beziehungsstreit zwischen die Fronten geraten und wurde nur zehn Monate alt.

Die Witwe hatte ein Dreivierteljahr eine Beziehung zu Hansi gehabt, die allerdings im Vorjahr zerbrach. Als sie ihm den Schlüssel zu seiner Wohnung zurückbrachte, geriet man sich am 16. Dezember offenbar noch über 400 Euro in die Haare, die sich der pensionierte Elektriker ausgeborgt hatte.

"Was kann denn der Hund dafür?"

"Da ist das Viech dahergekommen, ich hab es genommen und vom Balkon geworfen", gab die 80-Jährige zu. "Was kann denn der Hund dafür?", wunderte sich Richterin Petra Schindler-Pecoraro. "Nichts, aber ich hab mich so aufgeregt." Der Ex bekam davon nichts mit, da er gerade mit Fernsehen beschäftigt war. "Warum haben Sie nicht das TV-Gerät runtergeworfen?" "Der Fernseher ist zu schwer", meinte die gebrechlich wirkende Pensionistin.

Während sie die Tierquälerei – "Bubi" muss sich laut der Richterin während des Falls eine ganze Weile vor dem Aufprall gefürchtet haben – zugab, wollte die 80-Jährige nichts von der angeblichen Nötigung wissen, die ebenfalls angeklagt war. Sie soll nämlich der Neuen ihres Ex-Lebensgefährten und diesem selbst mit dem Abstechen gedroht haben, sollte die Anzeige nicht zurückgezogen werden. Dafür bekam Hansi auch 4.000 Euro. "Und dann hatten wir Verkehr, Geschlechtsverkehr", ließ die Angeklagte das Gericht wissen. Die Geldübergabe gab der ehemalige Hundebesitzer auch zu, doch konnte er die Anzeige als Offizialdelikt nicht zurückziehen.

"Die helfen zum Hansi"

"Sie haben 80 Jahre nichts angestellt, das Gericht glaubt, dass die Strafe genügt", sagte die Richterin. "Die lügen, die helfen zum Hansi", protestierte die Pensionistin in Bezug auf einvernommene Zeugen, um kurz darauf die Strafe doch zu akzeptieren. Obwohl die Staatsanwältin Rechtsmittelverzicht erklärte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Da die Seniorin ohne Anwalt erschienen war, hat sie auf jeden Fall noch drei Tage Bedenkzeit. (APA, 5.3.2019)