2,6 Euro geben Schüler für Snacks am Buffet im Schnitt aus. Eingekauft wird im 14-Sekunden-Takt.

Elmar Gubisch

Genau 14 Sekunden. So lang braucht es beim Schulbuffet im Schnitt, bis ein Getränk, Wurstsemmerl, Apfel oder Schokoriegel den Besitzer wechselt. Länger darf die Geschäftsabwicklung auch nicht währen. Sobald die Pausenglocke schrillt, ist Schluss mit hungrig. 50 Minuten bleiben Buffetbetreibern in Summe am Tag, um ihre Lebensmittel an die Schüler zu bringen, rechnet Manuel Schätzer vor. "Es geht hier um jede Sekunde."

Schätzer ist Projektleiter des Instituts Sipcan, das in Österreich gut 150 Schulbuffets ernährungswissenschaftlich berät und betreut. Hinter diesen stehen überwiegend Einzelkämpfer. Die meisten haben nicht mehr als vier Standorte. Wenige managen ein paar Dutzend.

Schätzer sieht sich als Sprachrohr einer kleinen Nische, die mit keinerlei anderen Geschäften des Handels vergleichbar sei. Ob Skihütte, Theaterkiosk oder Würstelstand: Die Spielregeln der Schulbuffets seien ihnen fremd.

Einkaufen im Centbereich

Es sind Minibeträge, die an 178 Tagen im Jahr im Stakkatotakt Eingang in deren Kassen finden. 1,42 Euro sind es durchschnittlich pro Artikel, 2,65 Euro pro Kunde, offenbaren die Statistiken. Ein Fünftel der Einkäufe bewegt sich sogar nur im 20-Cent-Bereich. Flankiert wird der Verkauf von hunderten Rechnungsbelegen. Sie landen zu 99 Prozent bereits beim Buffet im Müll, weiß Schätzer aus Marktbeobachtungen. Und das sei für die Betreiber ein zu teures Unterfangen, um ihm freien Lauf zu lassen.

Im Namen der kleinen Branche fordert er ein Ende des Zwangs, Kassazettel ausdrucken zu müssen: Jeder Kauf werde ohnehin für die Finanz registriert. Auf dem Display der Buffetbetreiber scheine die bezahlte Summe auf. Warum also in den wenigen hektischen Minuten der Pause unnötig Thermopapier für den Mistkübel verschwenden?

Fünf-Euro-Grenze

Schätzer drängt auf eine Grenze von fünf Euro, unter der kein Beleg verteilt werden müsse. "Ansonsten wird das Geschäft an den Schulbuffets unwirtschaftlich."

Der Ernährungswissenschafter hat auch dazu Zahlen parat: Zwischen 500 und 1000 Euro pro Jahr und Buffet koste das Rechnungspapier, das praktisch in der Sekunde ungesehen entsorgt werde. Das in Zeiten, in denen der Branche finanziell ohnehin wenig Luft bleibe. "Es ist kein einfaches Business, reich wird man damit nicht."

Zum einen schlafe die Konkurrenz rund um die Schulen nicht, etwa in Gestalt einer Kebabbude, die frei von Vorgaben ist, Kinder halbwegs vernünftig zu ernähren. Zum anderen habe der Buffetbetreiber bei den Preisen nur bedingt Spielraum. Denn bei ihrer Gestaltung reden auch Schüler, Eltern und Pädagogen über die Schulgemeinschaftsausschüsse mit.

Etliche Ausnahmen

Als vor zwei Jahren die Kosten für Käse in Österreich kräftig stiegen, hätten Letztere eine Preisanhebung in den Schulen nicht zugelassen, erinnert sich Schätzer. Sein Ruf nach Ausnahmen rund um die Pflicht zur Registrierkasse ist nicht der einzige.

Knapp drei Jahre ist es her, seit es an den Rechnungsbelegen quer durch Handel und Gewerbe laut Gesetz kein Vorbei mehr gibt. Letztlich sei alles gut über die Runde gebracht worden, zieht Iris Thalbauer, Chefin der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer, Bilanz. Gut auch deshalb, weil kleine und mittlere Betriebe beim Finanzministerium etliche Erleichterungen herausverhandelten.

Warengruppen-Regelung läuft aus

Eine davon war die 15-Warengruppen-Regelung. Sie erlaubt es Händlern, auf Kassenbelegen anstelle der genauen Marke gekaufter Produkte Sammelbegriffe wie "Backwaren" oder "Getränk" anzuführen. Damit ersparen sie sich die Anschaffung von elektronischen Warenwirtschaftssystemen und Scannerkassen, die laut Kammer zumindest gut 15.000 Euro erfordern. Der Haken: Die Ausnahme läuft Ende 2020 aus.

Thalbauer sieht bis zu 15.000 kleine Händler in Österreich davon betroffen. Gewerbe- und Tourismusbetriebe seien da nicht eingerechnet. "Es geht hier nicht um ein Generationenproblem. Es würde auch viele junge Geschäfte, etwa im Modebereich, belasten", ist sie überzeugt und pocht einmal mehr auf dauerhafte Warengruppen. Für die Finanz sei dies kein Nachteil, versichert sie. Die exakte Warenbezeichnung habe für sie schließlich keinen Zusatznutzen.

Im Finanzministerium verweist man auf laufende Gespräche und eine Steuerentlastungsreform. (Verena Kainrath, 11.3.2019)