Straßburg – Whistleblower werden in der EU künftig besser geschützt. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in der Nacht auf Dienstag in Straßburg auf EU-weite Mindeststandards zum Schutz der Hinweisgeber, teilte die Verhandlungsführerin des Parlaments, Virginie Roziere, auf Twitter mit.

Angesichts mehrerer Skandale wie des Facebook-Datenlecks und der Panama-Papers, die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren, hatte die Kommission im April 2018 einen Vorschlag zum einheitlichen Schutz der Hinweisgeber vorgelegt. Bis dahin hatten nur zehn EU-Staaten Regeln, die Whistleblower uneingeschränkt schützten.

Wahlfreiheit

Bei der Wahl des Meldekanals haben Whistleblower Roziere zufolge künftig Flexibilität. Parlament und EU-Staaten hatten lange darüber gestritten, ob die Hinweisgeber sich in der Regel zuerst an eine Meldestelle im eigenen Unternehmen wenden müssen. Das Parlament hatte sich für mehr Wahlfreiheit eingesetzt. Mehrere Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, hatten sich hingegen für ein dreistufiges Verfahren stark gemacht, wonach die Hinweisgeber sich zunächst intern an die eigene Firma und danach an eine öffentliche Behörde werden sollten.

EU-Staaten und Parlament müssen die Einigung aus der Nacht noch formell bestätigen. Anschließend haben die Länder rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.

Bei Whistleblowing geht es um das Aufdecken und Weitergeben von Missständen oder kriminellen Machenschaften durch Insider, die meist als Mitarbeiter einen privilegierten Zugang zu Informationen haben. (APA, 12.3.2019)