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Das Reiterstandbild von Erzherzog Leopold V. soll es bald zweifach geben. Grund für die Kopie ist die zu teure Versicherung für das Original. Dieses steht bis auf Weiteres in Wien im Depot.

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Erzherzog Leopold V. schrieb sich 1619 als Statthalter von Tirol in die Landesgeschichte ein. 1622 ließ der Kommunalherr einen Brunnen in Innsbruck errichten, der noch heute unweit des Landestheaters zu bewundern ist. Obenauf thront seit 1893 ein bronzenes Reiterdenkmal des Habsburgers. Über die republikanischen Verwirrungen, die darum nun entstanden sind, wäre dieser sicherlich verwundert. Denn das Kunstwerk legt offen, vor welche Probleme das kaiserliche Erbe die Kulturpolitik bis heute stellen kann.

Ab 2015 wurde der Platz, auf dem das Denkmal steht, umgestaltet. Der gesamte Brunnen inklusive kleinerer Nebenfiguren wurde restauriert, und auch Leopold V. sollte eine Frischzellenkur erhalten: Man schickte die auf einen Wert von zwölf Millionen Euro geschätzte Bronze nach Wien zu den Experten des Kunsthistorischen Museums (KHM). Der Grund: Das Standbild gehört zur Sammlung des Innsbrucker Schlosses Ambras, somit zum KHM und ist von daher im Eigentum des Bundes. In Innsbruck stehen darf das Denkmal also als bloße Leihgabe der Republik, basierend auf Regelungen aus dem 19. Jahrhundert. Das Pikante: Der Rest des Brunnens gehört offiziell der Stadt Innsbruck.

Solche hybriden Eigentumsverhältnisse sind in Österreich per se keine Seltenheit. Um den Innsbrucker Leopold aber entbrannte nun ein bizarrer Versicherungsstreit. Denn nachdem das Denkmal, bisher unversichert standhaft, in Wien restauriert wurde, sah man sich gezwungen, einen neuen Leihvertrag nach modernen Standards abzuschließen. Dieser sieht gesetzlich vor, dass Leihgaben des KHM vom Leihnehmer versichert werden müssen.

Kopieren statt versichern

Im konkreten Fall hieß das, dass die Stadt Innsbruck ihren Leopold selbst zu versichern hätte, um ihn erneut leihen zu können. Da aber nicht mit laufenden Schadensfällen, die eine teure Versicherung gerechtfertigt hätten, zu rechnen war, entschied sich die Stadt dagegen. Eine Vollhaftung Innsbrucks, die das KHM im Gegenzug für eine Leihgabe angeboten hätte, lehnte die Stadt wegen des hohen Werts ebenfalls ab. Man entschied sich für eine dritte Option:

Die Stadt Innsbruck lässt eine Kopie herstellen und bezahlt dafür rund 100.000 Euro. Das Original bleibt bis auf Weiteres in Wien im Depot. Die Sache erleichtert hätte wohl eine Schenkung. Von einer solchen wollte aber offenbar weder der Bund noch die Stadt viel wissen. Originale stellt man heute lieber in den Museen auf, mitunter aus Kostengründen.

Grundsätzlich versichert müssen Kunstwerke im öffentlichen Raum übrigens nicht werden, nur wenige sind es: Dort, wo sich eine Versicherung rechnet, bei besonders wertvollen und für Schäden anfälligen Objekten. Sehr wohl eine Versicherung wert ist der Stadt Innsbruck jedenfalls sein Goldenes Dachl – geschützt wird das Wahrzeichen unter anderem gegen lästige Schindeldiebe. (Stefan Weiss, 14.3.2019)