Wien – Die Ombudsstelle für Studierende empfiehlt in ihrem neuen Tätigkeitsbericht unter anderem eine Erleichterung bei Aufnahmeverfahren für Studien mit Zugangsbeschränkungen. Künftig sollen etwaige im Zuge des Verfahrens freigebliebene Plätze allen Studieninteressierten offenstehen. Heute, Donnerstag, wird der Bericht dem Wissenschaftsausschuss vorgelegt.

Derzeit dürfen in den Studienfeldern Architektur/Städteplanung, Biologie/Biochemie, Publizistik/Kommunikationswissenschaft, Informatik, Pharmazie und Wirtschaftswissenschaften (ab 2019/20 auch Jus, Erziehungswissenschaften und Fremdsprachen) Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren nur dann durchgeführt werden, wenn die Zahl der dafür angemeldeten Studienwerber die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt. Melden sich an einer Uni zu wenige Personen an, entfällt die Aufnahmeprüfung und alle Registrierten werden zugelassen.

Darüber hinaus müssen bis zum Erreichen der Platzzahl auch noch alle Bewerber zugelassen werden, die sich für das gleiche Studium an einer anderen Uni registriert haben. Bleiben dann noch immer Plätze frei, verfallen diese aber. "Dies stellt eine erhebliche Hürde für all jene Studieninteressierte dar, die trotz formal freier Studienplätze, (die in der Leistungsvereinbarung vorgesehen und eingerechnet sind) keinen Studienplatz mehr erhalten und damit mindestens ein Jahr Wartefrist haben." Die Ombudsstelle schlägt daher vor, auch Studieninteressierte ohne Registrierung nachrücken zu lassen, bis die festgelegte Platzzahl erreicht ist. (APA, 14.3.2019)