Straßburg – Die EU soll nach dem Willen des Europaparlaments mit Sanktionen gegen Personen vorgehen können, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Eine entsprechende Entschließung verabschiedeten die EU-Abgeordneten am Donnerstag in Straßburg mit großer Mehrheit.

So soll die EU in Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen Einreiseverbote gegen Täter verhängen und deren europäische Konten einfrieren können. Die Entscheidung über Sanktionen sollten die Mitgliedstaaten nicht nur einstimmig, sondern in qualifizierter Mehrheit treffen können, heißt es in der rechtlich nicht bindenden Entschließung.

"Wer schwere Menschenrechtsverletzungen begeht, muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden", erklärte die Grünen-Abgeordnete Barbara Lochbihler. "Zu lange konnten Täter davon ausgehen, dass sie mit schrecklichsten Verbrechen davonkommen. Ein EU-weites Menschenrechtssanktionssystem wäre ein wesentlicher Bestandteil der EU-Außenpolitik und würde die EU darin stärken, als globaler Menschenrechtsverteidiger aufzutreten." (APA, 14.3.2019)