Justizminister Josef Moser und Innenminister Herbert Kickl haben sich im Asylwesen auf eine Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen geeinigt. Die Begutachtung läuft.

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Die Rechtsberatung für Asylwerber soll in Österreich auf neue Füße gestellt werden. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) schickt heute, Freitag, eine Regelung in Begutachtung, mit der der Bund die volle Zuständigkeit übernehmen soll. Die Rechtsberatung durch zwei Vereine, wie sie bisher üblich war, ist nicht mehr vorgesehen. Dafür wird eine Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) gegründet.

Die Leistungsbereiche der BBU sollen auch die Grundversorgung, die Rückkehrberatung, Menschenrechtsbeobachtung sowie Übersetzungs- und Dolmetschleistungen umfassen. Die Agentur erhält die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die zur Gänze im Eigentum der Republik Österreich steht. Oberster Chef ist der Innenminister, er übt die Gesellschafterrechte für den Bund aus und ist gegenüber der BBU-Geschäftsführung weisungsbefugt.

Handlungsvollmacht für Justizressort

Insgesamt sollen 110 Rechtsberater für die erste und zweite Instanz der Bundesagentur tätig sein. Das Justizministerium, das den allerersten Vorschlägen vor wenigen Monaten nicht zustimmte, weil es keine Kostenabschätzung gab, wird den Bereichsleiter für die Rechtsberatung besetzen und eigene Handlungsvollmacht erhalten. Laut Innenministerium soll die BBU im Vergleich zur bisherigen Praxis eine Ersparnis von zwei Millionen Euro bringen. Starten soll die neue Bundesagentur bereits im Sommer. Mit 1. Juli 2020 soll die BBU dann die Aufgaben der derzeit noch eingesetzten ORS Service GmbH übernehmen. Ab 1. Jänner 2021 ist der Vollbetrieb geplant.

Kritik an Verstaatlichung

"Mit der Bundesbetreuungsagentur schaffen wir eine zentrale Stelle und vereinheitlichen das System zur Betreuung von Asylwerbern. Das bringt nicht nur eine straffere und effizientere Struktur, sondern spart auch Kosten", sagt Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Bisherige Berater und NGOs sehen das anders: "Die Rechtsvertretung von Menschen im Asylverfahren in einer Agentur des Innenministeriums anzusiedeln, bedroht den Zugang zu fairen Asylverfahren", hatte etwa Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser im Jänner gewarnt. Derzeit wird die Beratung vom Verein Menschenrechte Österreich und der Arge Rechtsberatung, die sich aus Diakonie und Volkshilfe Oberösterreich zusammensetzt, durchgeführt.

Asylanträge stark rückläufig

Eurostat veröffentlichte am Donnerstag Daten, wonach Asylanträge in der EU im Vorjahr neuerlich stark gesunken sind – im Vergleich zu 2017 um elf Prozent von 654.610 auf 580.845. Noch deutlicher war das Minus in Österreich: Hier wurde eine Abnahme der Asylantragszahlen um 49 Prozent – von 22.455 auf 11.390 – verzeichnet.

Im Vergleich der 28 EU-Staaten konnten nur Ungarn (minus 80 Prozent von 3.115 auf 635), Italien (minus 61 Prozent von 126.550 auf 49.165), Estland (minus 50 Prozent von 180 auf 90) und Lettland (minus 50 Prozent von 355 auf 175) einen anteilsmäßig noch höheren Rückgang verzeichnen. Deutschland, das weiterhin die höchste Zahl an Asylanträgen registrierte, kam auf einen Rückgang von 18 Prozent (von 198.255 auf 161.885).

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl kamen in Österreich im Vorjahr 1.291 erstmalige Asylbewerber auf eine Million Einwohner, das ist etwas mehr als der EU-Durchschnitt von 1.133. Dieses Verhältnis ist in Zypern mit 8.805 erstmaligen Asylwerbern je eine Million Einwohner am ausgeprägtesten. (simo, 15.3.2019)