Luxemburg – Die Arbeiterkammer bringt die unterschiedlichen Zeitgrenzen für Voll- und Teilzeitarbeitskräfte bei Kettenverträgen an Unis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat dem Gericht den Fall einer zwölf Jahre lang immer wieder befristet an einer Uni beschäftigten Forscherin zur Entscheidung vorgelegt. Die derzeitige Gesetzesregelung könnte Frauen diskriminieren.

Zwölf Jahre Unsicherheit

Im konkreten Fall war eine Chemikerin zwischen 2002 und 2014 immer wieder mit befristeten Vollzeit- und Teilzeitverträgen an einer Wiener Universität beschäftigt. Anschließend wurde argumentiert, dass die Drittmittel für eine Weiterbeschäftigung nicht mehr ausreichten. Seit 2014 ist die mittlerweile 54-Jährige auf Arbeitssuche und klagte die Uni auf Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.

Grundsätzlich ist die mehrmalige Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen nicht zulässig. Im Universitätsgesetz sind aber Ausnahmen vorgesehen – eben für Arbeitnehmer, die im Rahmen von Drittmittel- oder Forschungsprojekten beschäftigt sind, für ausschließlich in der Lehre tätiges Personal sowie für Ersatzkräfte, etwa Karenzvertretungen. Auch hier gibt es aber eine Höchstgrenze von sechs (Vollzeitkräfte) beziehungsweise acht Jahren (Teilzeitkräfte). Diese verlängert sich auf zehn beziehungsweise zwölf Jahre, wenn etwa Forschungsprojekte fertiggestellt oder Publikationen abgeschlossen werden sollen.

Heimische Gerichte sehen keine Diskriminierung

Im konkreten Fall scheiterte die Arbeitnehmerin zunächst mit der Klage: Das Erstgericht sah die sachliche Rechtfertigung der Verlängerung der Befristung als gegeben an. Die Berufungsinstanz verwies den Fall dagegen wieder zurück an das Arbeits- und Sozialgericht, das den Fall dem EuGH vorlegte: Die unterschiedlichen Zeitgrenzen für Teilzeit- und Vollzeitkräfte, nach denen befristete Arbeitsverhältnisse in unbefristete übergehen, könnte eine mittelbare Diskriminierung von Frauen darstellen, weil überwiegend Frauen in Teilzeit arbeiten. Der Schlussantrag des Generalanwalts wird für Juni erwartet.

AK-Präsidentin Renate Anderl verlangt grundsätzlich ein Aus für Kettenarbeitsverträge: "Die neoliberale Uni geht voll auf Kosten von Beschäftigten und Studierenden: Die dauernde Unsicherheit über die eigene berufliche Zukunft zermürbt." (APA, 18.3.2019)