Salzburg – Am Landesgericht Salzburg ist am Dienstagnachmittag eine 32-Jährige wegen versuchten Mordes, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Die Frau hatte im vergangenen Oktober ihre Nachbarin massiv gewürgt und mit dem Umbringen bedroht.

Zwischen den beiden Bewohnerinnen eines Mehrparteienhauses im Flachgau war es wiederholt zu Streit gekommen. Am 2. Oktober 2018 um 2.30 Uhr wollte die alkoholisierte Beschuldigte ihre Nachbarin offenbar zur Rede stellen.

Gleich nachdem ihr die Frau die Türe geöffnet habe, sei die Angeklagte auf sie losgestürmt und habe sie gewürgt. "Die Angeklagte hat geschrien, sie wolle sie umbringen. Das Opfer durchlebte Todesängste", schilderte Staatsanwältin Sandra Lemmermayer bei der Verhandlung.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Angeklagte sagte im Prozess, von ihr geäußerte Drohungen seien nur leere Worte ohne Absicht gewesen. Sie habe nur den schwelenden Konflikt mit der Nachbarin, die "psychisch nicht normal" sei, bereinigen wollen. Dabei sei es zu einem Gerangel gekommen, bei dem sie die Frau auch gewürgt habe, aber keinesfalls, um sie zu töten. Ihr Verteidiger sprach von "überschießender Notwehr". Das Opfer sei während des Würgevorganges zu keinem Zeitpunkt bewusstlos gewesen.

Das Geschworenengericht sprach die 32-Jährige mit 5:3 Stimmen im Sinne der Anklage schuldig. Die Strafe wurde mit zehn Jahren Haft festgesetzt. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist also nicht rechtskräftig. (APA, 19.3.2019)