Wien – ÖVP und FPÖ beschließen im Verfassungsausschuss am Mittwochnachmittag die Anhebung der Parteienförderung. Damit werden auch die Wahlkampfkostengrenze und die Grenzwerte für die Offenlegung von Parteispenden erhöht. Außerdem sollen die Zuschüsse des Bundes an die Parlamentsparteien nach dem Willen der Koalition künftig jährlich um die Inflationsrate ansteigen. Die Opposition lehnt das ab.

Derzeit steigt die Parteienförderung nur, wenn die Inflation seit der letzten Erhöhung den Schwellenwert von fünf Prozent überschreitet. Dies wäre heuer der Fall gewesen, womit neben der Parteienförderung auch die Wahlkampfkosten- und Spendengrenzen gestiegen wären. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte im Jänner jedoch gefordert, die Anhebung neuerlich auszusetzen, was bei der FPÖ aber auf Widerstand stieß. Sie forderte im Gegenzug das Verbot hoher Parteispenden. Der türkis-blaue Kompromiss: Die Inflationsanpassung fällt heuer zwar geringer aus (zwei statt 7,8 Prozent), findet dafür aber künftig jährlich statt.

Sonderförderung für EU-Wahl

Nach dem Verfassungsausschuss am Mittwoch muss das Plenum des Nationalrats der Anhebung kommende Woche zustimmen, was mit türkis-blauer Mehrheit aber nur Formsache wäre. In Summe erhalten die Parteien damit heuer gut 43 Millionen Euro vom Bund. Davon fließen nach APA-Berechnungen 9,9 Millionen Euro an die ÖVP, 8,49 Millionen Euro an die SPÖ und 8,21 Millionen Euro an die FPÖ. Die Neos erhalten 1,85 und die Liste Jetzt 1,58 Millionen Euro. Die Sonderförderung für die EU-Wahl wird erst nach der Wahl entsprechend der Stimmenzahl vergeben. Hier steht auch die Gesamtsumme noch nicht exakt fest, weil die Zahl der Wahlberechtigten erst ermittelt wird. Basierend auf den Werten der EU-Wahl 2014 wären es aber gut 13 Millionen Euro.

Die Wahlkampfkostengrenze beträgt derzeit 7,0 Millionen Euro und wurde von ÖVP und FPÖ bei der Nationalratswahl um mehrere Millionen Euro überschritten. Mit der nun geplanten Erhöhung steigt die Grenze um 140.000 Euro an. Die sofortige Offenlegung von Großspenden ist künftig erst ab 51.000 Euro (bisher 50.000 Euro) verpflichtend, Spenden ab 3.570 Euro (bisher 3.500 Euro) müssen einmal jährlich offengelegt werden. Gelten sollen die neuen Grenzwerte ebenso wie die höhere Parteienförderung rückwirkend mit 1. Jänner.

Die Anhebung der Parteienförderung bringt den Parlamentsparteien heuer rund 590.000 Euro mehr – dazu kommt noch eine gute Viertelmillion Euro, weil auch die Sonderförderung für die Europawahl steigt. Bei der EU-Wahl steht den Parteien nämlich eine Wahlkampfkostenrückerstattung zu, die nun von 2,0 auf 2,04 Euro pro Wahlberechtigten erhöht wird. (APA, 20.3.2019)