Innsbruck/Wolfsburg – Im Klagsreigen gegen den VW-Konzern nach der Abgasmanipulation melden die Rechtsvertreter von VW-Kunden einen Erfolg: Das Landesgericht Innsbruck hat sich für die Klagen der Käufer zuständig erklärt. "Noch nie hat bisher ein erstinstanzliches Gericht im Fall VW eine so deutliche Sprache gesprochen wie dieses Landesgericht", so die Rechtsvertreter am Freitag in einer Aussendung.

Es zeige sich immer mehr, dass österreichische Geschädigte vor österreichischen Gerichten nach österreichischem Recht gegen den deutschen Konzern vorgehen könnten, meinen sie und verweisen darauf, dass heute im Bezirksgericht Feldkirch die nächste Entscheidung in der Abgas-Causa ansteht.

Unterschiedliche Rechtsansicht

Erst gestern wurde bekannt, dass das Oberlandesgericht Wien entschied, dass heimische Gerichte für den Abgasskandal zuständig sind. VW ist hingegen der Meinung, dass nicht der Ort des Kaufes, sondern der Ort der Herstellung, in dem Fall Deutschland, entscheidend ist. Ob der Autokonzern gegen das Urteil vor den Obersten Gerichtshof ziehen wird, wird noch geprüft, so die VW-Anwälte gestern zur APA. (APA, 29.3.2019)