Die österreichische Firma Amabrush verspricht mit einer neuartigen Zahnbürste gleichen Namens eine Revolution der Zahnpflege. Statt minutenlang mit einer Bürste das eigene Gebiss zu säubern, soll sie die Zähne in nur zehn Sekunden umfassend reinigen. Ein Versprechen, das für viel Aufmerksamkeit und Zulauf sorgte. Rund 7,8 Millionen Euro lukrierte 2017 man per Crowdfunding. Anfang 2018 hätte die Bürste dann schließlich an die Unterstützer ausgeliefert werden sollen. Allerdings verzögerte sich die Herstellung, und mehrfach wurde der Start verschoben.

Dem Wiener Start-up Amabrush droht weiteres Ungemach.
Foto: STANDARD/Video

Die ersten Geräte wurden schließlich im Herbst ausgeliefert, doch das war nur der Anfang von weiterem Ärger. Manche Nutzer geben an, die Amabrush immer noch nicht erhalten zu haben. Und nicht nur bei einigen Besitzern, auch im Test der Universität Wien und im Probelauf des STANDARD fiel das Gerät durch und konnte sich nicht gegen herkömmliche Zahnbürsten behaupten. Jetzt droht der Firma Ärger durch den Verbraucherschutzverein (VSV), der juristisch gegen das Unternehmen zu Felde zieht.

Die Amabrush im STANDARD-Test.
DER STANDARD

Staatsanwaltschaft soll Verdacht prüfen

Der Verein, hinter dem Peter Kolba (Liste Jetzt) steht, hat eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht. Aufgrund der teils noch nicht erfolgten Lieferung als auch der entgegen den Versprechen unzureichenden Reinigungsleistung sieht man "den Verdacht strafbarer Handlungen", dem die Staatsanwälte nachgehen sollen. Sehen diese den Verdacht als begründet an, so müsste Amabrush in weiterer Folge mit einer Klage rechnen.

Der VSV sammelt zudem die Daten von Betroffenen via Online-Formular. Wer sich geschädigt sieht, kann seine Kontaktdaten übermitteln. Man möchte Amabrush-Käufern "Möglichkeiten für eine gemeinsame Rechtsdurchsetzung" aufzeigen.

Gemeinsamer Rechtsstreit über Umweg möglich

Klassische Sammelklagen, in denen jeder einzelne Kläger als Partei vertreten ist, sind im österreichischen Recht nicht vorgesehen. Allerdings können sich mehrere Interessenten per sogenannter Zession von einer Partei – etwa einem Konsumentenschutzverband – vertreten lassen, müssen ihre Ansprüche bei diesem aber auch selbstständig anmelden.

Gewinnt man den Prozess, so wird erstrittenes Geld wie Schadenersatz in der Regel abzüglich anfallender Prozesskosten an die Betroffenen verteilt.

Amabrush: "Gemischtes Feedback"

Auf Nachfrage des STANDARD erklärt Amabrush-CEO Marvin Musialek, dass die Auslieferung an "alle europäischen Kickstarter-Kunden" bereits "zur Gänze erfolgt" sei. Da Kickstarter-Teilnehmer mit ihrem Geld die Herstellung der Bürste unterstützt haben, sei mit dem Beginn der Produktion eine Rückerstattung nicht mehr möglich gewesen, da man das Geld entsprechend dem auch auf der Kampagnenseite ausgewiesenen Zweck genutzt habe. Bei regulären Käufen prüfe man jeden einzelnen Fall, erstatte aber "bis zu einem gewissen Zeitpunkt" den Kaufbetrag ohne weiterer Nachfrage zurück.

Das Feedback der Käufer auf die Amabrush bezeichnet man als "gemischt", es gebe positive wie auch negative Rückmeldungen. Kritik wolle man bei der Entwicklung zukünftiger Generationen der eigenen "Vision einer automatischen Zahnreinigung" berücksichtigen. (gpi, 4.4.2019)