Wien – Die in der Armutskonferenz vertretenen Organisationen warnen vor drastischen Folgen der Mindestsicherungsreform. "Dieser Sozialhilfeentwurf wird die soziale Unsicherheit erhöhen", befürchtet etwa Martin Schenk von der Diakonie. Er setzt seine Hoffnung auf die anstehenden Gespräche der Soziallandesräte mit dem Bund, sowie den parlamentarischen Prozess.

Keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung für armutsbetroffene Menschen befürchtet die Armutskonferenz durch das neue Sozialhilfegesetz. So befürchtet etwa Doris Pettighofer von der Plattform für Alleinerziehende, dass aufgrund von Kürzungen Wohnkosten nicht mehr beglichen werden könnten. Ähnliche Bedenken haben auch die Autonomen Frauenhäuser, die ein Leben in Selbstbestimmtheit erschwert sehen.

"Noch einmal überdenken"

Für Erich Fenninger von der Volkshilfe liegt der Teufel im Detail, wie er sagte. Die Regierung übersehe bei ihren geplanten Maßnahmen, etwa der Familien-Staffelung, die Kinder, die insbesondere unter Armut zu leiden hätten. Er appelliert an die Politik, "das noch einmal zu überdenken". Die Bundesregierung treibe jene, deren Einkommen nicht zum Leben reicht, bewusst in die existenzielle Not, findet das Bündnis gegen Armut und Wohnungsnot Tirol.

"Es ist zynisch, Menschen gerade einmal das nackte Überleben zuzugestehen und gleichzeitig Integration zu verlangen", meinte Clemens Mitterlehner vom Dachverband der anerkannten Schuldnerberatungen zum Regierungsvorhaben. Eine Rückkehr zur Situation im 19. Jahrhundert ortete das VertretungsNetz, pro mente ein Verschieben sozialer Kosten in den Gesundheitsbereich. Die Plattform arbeit plus kritisierte Einsparungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik.

"Weder sozial, noch hilfreich"

"Die Sozialhilfe neu ist weder sozial, noch hilfreich", fasste Vera Hinterdorfer von der Plattform der Armutsbetroffenen "Sichtbar werden" die Kritik zusammen. Und Schenk machte auf weitere Details aufmerksam, "in denen der Teufel steckt": So solle es bei der Soforthilfe keine Bestimmung geben, wann die Entscheidung getroffen werden soll. Auch die Verpflichtung, Bescheide schriftlich zu treffen, sei gestrichen worden. (APA, 4.4.2019)