Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) argumentierte in einer Anfragebeantwortung ähnlich wie der Glücksspielkonzern Novomatic ...

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... Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper findet das "verstörend".

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Wien – Können Spieler, die bei illegalen Automaten Geld verloren haben, ihren Wetteinsatz zurückholen? Ja, entschied im August 2017 der Oberste Gerichtshof (OGH) nach der Klage eines Spielers gegen die Firma Novomatic. Konkret ging es dabei um Münzspielautomaten, die den Rahmen des "kleinen Glücksspiels" mit Gewinnen von maximal zwanzig Euro überschritten haben. Die Stadt Wien hatte Novomatic damals zwar grundsätzlich eine Konzession für Automaten erteilt, aber nicht bestimmte Gerätetypen genehmigt. Daher könne sich Novomatic nicht auf die behördliche Konzession berufen, so der OGH.

Das sah Novomatic anders. Der Glücksspielkonzern sprach in einer Presseaussendung vom August 2017 davon, dass der Senat des OGH eine "Einzelfallentscheidung" getroffen habe, die "von den bisherigen OGH-Entscheidungen abweicht". Außerdem "lagen auch für sämtliche Spielstätten und den damit verbundenen Betrieb von Glücksspielautomaten die behördlichen Genehmigungen vor".

Die Neos wollten von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) wissen, welche Schlussfolgerungen er aus dem Urteil zieht. Seine Antwort: Das Urteil sei eine "Einzelfallentscheidung". Die Judikatur bezüglich des ehemaligen kleinen Glücksspiels sei "sehr inhomogen" und der Betrieb "der verfahrensgegenständlichen Glücksspielautomaten zudem von den zuständigen Landesbehörden gewilligt".

"Höchst verstörend"

Die Abgeordnete Stephanie Krisper bezeichnet es als "höchst verstörend", dass der Finanzminister seine Beantwortung "nicht nach geltendem Recht, sondern nach einer Presseaussendung der Novomatic ausrichtet". Das Finanzministerium sagt auf Anfrage des STANDARD, dass die Verwendung des Worts "Einzelfallentscheidung" eine "gewöhnliche juristische Argumentation" sei. "Daraus zu schließen, dass zwischen der Anfragebeantwortung und der Aussendung der Novomatic ein Zusammenhang bestehen könnte, scheint weit hergeholt."

Aber auch inhaltlich sehen die Neos Widersprüche: Tatsächlich gibt es eine Reihe von Urteilen, die Automaten mit Action-Games, durch die der mögliche Gewinn zwanzig Euro weit übersteigt, für illegal erachten. Selbst das Finanzministerium sah das schon 2007 in einem Schreiben an die Wiener MA 36 so. Dazu kommt, dass der OGH schrieb, Novomatic könne sich "hinsichtlich der konkret eingesetzten Geräte nicht auf eine Konzession oder eine gesetzliche Ausnahmebestimmung berufen".

Für Novomatic steht viel am Spiel

Die Novomatic hatte nach dem Urteil einen Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überlegt, da sie das Verfahren als unfair empfand. Gegenüber der ZiB 2 hieß es vergangene Woche, dieser Schritt stehe momentan nicht zur Debatte.

Für die Firma steht viel auf dem Spiel. Berufen sich alle Spieler auf das OGH-Urteil, könnten sie kumuliert mehrere Milliarden Euro Einsatz von Novomatic zurückverlangen. Die Neos wollen nun in einer Folgeanfrage feststellen, wie Minister Löger zu seiner Rechtsansicht gelangt ist. Eine Anfrage des STANDARD blieb unbeantwortet. (fsc, 8.4.2019)