Konflikt um 740 subsidiär schutzberechtigte Personen aus Niederösterreich: Wiens Soziallandesrat Peter Hacker. (SPÖ)...

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...kritisiert niederösterreichs Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ).

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St. Pölten / Wien – Die Aufforderung an alle in niederösterreichischen Asylgasthöfen und anderen Grundversorgungsquartieren lebenden subsidiär schutzberechtigten Personen, ihre Unterkunft binnen Frist zu verlassen und sich stattdessen eine Mietwohnung zu suchen, ruft den Wiener Soziallandesrat Peter Hacker (SPÖ) auf den Plan.

Die Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern stelle klar, "dass jedes Bundesland für die untergebrachten subsidiär Schutzberechtigten verantwortlich ist, solange diese hilfsbedürftig sind", sagt Hacker. Das gelte auch für Niederösterreich.

Keine Grundversorgung mehr

Wie DER STANDARD berichtete, wurden die Briefe mit der Auszugsforderung samt Ankündigung, den Betroffenen nach Ablauf der Frist alle Grundversorgungsleistungen zu streichen, von der St. Pöltner Koordinationsstelle für Ausländerfragen verschickt. Diese untersteht Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ).

"Die Briefe stimmen mich nachdenklich", sagt Hacker, "bei der letzten Verhandlungsrunde zur Mindestsicherungsnovelle im Sozialministerium hat Waldhäusl noch betont, dass subsidiär Schutzberechtigten problemlos die Mindestsicherung gestrichen werden könne, denn sie könnten genauso gut in Asylquartieren leben". Der mit der neuen Sozialhilfe geplante Entzug des Mindestsicherungsanspruchs für subsidiär Schutzberechtigte sei "rechtlich höchst problematisch".

ÖVPNÖ: "Darf nicht zu Obdachlosigkeit führen"

Er werde sich mit den zuständigen Stellen in Niederösterreich kurzschließen, kündigte Hacker an. Freitagnachmittag hieß es aus der ÖVPNÖ, Waldhäusl habe "zugesichert, dass niemandem die Grundversorgung verwehrt werden darf". Der Umzug von subsidiär Schutzberechtigten, die vollen Arbeitsmarktzugang haben, in eigene Wohnungen sei wünschenswert, dürfe aber nicht zu Obdachlosigkeit führen.

Auch Volksanwalt Günther Kräuter kündigte eine Prüfung der Angelegenheit an. (Irene Brickner, 12.4.2019)