Klagenfurt – Eine ehemalige Mitarbeiterin des Bistums Gurk zieht nun wegen ihrer Kündigung vor Gericht. Burkhard Kronawetter, Leiter des Amtes für Liegenschaft und Recht, bestätigte am Donnerstag auf APA-Anfrage entsprechende Medienberichte. Am 10. Mai soll die Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt stattfinden.

"Wir waren grundsätzlich nicht mit der Arbeitsqualität der Mitarbeiterin zufrieden", sagte Kronawetter über die Hintergründe der Kündigung. Vermutungen, dass ein Gespräch der Frau mit Visitator Erzbischof Franz Lackner zur Kündigung geführt habe, wies Kronawetter zurück. Die Mitarbeiterin war angewiesen worden, eine Steuernachzahlung in Höhe von 150.000 Euro abzuwickeln – diese Nachzahlung habe man nach einer Selbstanzeige wegen eines Immobiliengeschäfts mit Waffenproduzent Gaston Glock geleistet. Die Mitarbeiterin hatte jedoch Lackner über die geplante Nachzahlung informiert: "Dass sie den Visitator informiert hat, war kein Problem", sagte Kronawetter.

Als "alten Depp" bezeichnet

Die Kündigung der Mitarbeiterin der Buchhaltung wurde mittlerweile in eine Entlassung umgewandelt: Wegen einer Behauptung der Frau, Gerhard Kalidz, der Ökonom des Gurker Domkapitels, habe Lackner als "alten Depp" bezeichnet. Kronawetter, der selbst bei dem Gespräch dabei war, bei dem diese Äußerung gefallen sein soll, widersprach der ehemaligen Mitarbeiterin: "Diese Worte sind sicher nicht gefallen. Es hätte dafür ja auch gar keinen Grund gegeben. Warum sollte man den Visitator beschimpfen?"

Der Rechtsanwalt der ehemaligen Mitarbeiterin begründete die Klage gegen die Kündigung damit, dass sie in der bischofslosen Zeit gar nicht gekündigt werden hätte dürfen. Auch dem widersprach Kronawetter: "Wir haben 300 Leute in Diözese – wie soll man einen Betrieb führen, wenn alle ein Jahr absoluten Kündigungsschutz hätten?" Der Passus würde auch nicht so in den Bestimmungen stehen. (APA, 18.4.2019)