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Durch die neue Richtlinie soll ein EU-weit einheitlicher Rahmen geschaffen werden.

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Das Europäische Parlament in Straßburg hat am Donnerstag eine seit Jahren verhandelte Richtlinie beschlossen, die die grenzüberschreitende Verlagerung, Aufteilung oder Verschmelzung von Firmen erleichtern und EU-weit regeln soll. Damit verbunden ist eine strengere Regelung bei der Zulassung solcher Schritte, die oft mit Abbau von Arbeitsplätzen oder bloßer Steuer- oder Sozialabgabenvermeidung verbunden ist.

Bisher war dies rein nationalstaatlich geregelt. Mit der Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedsstaaten soll ein einheitlicher er Rechtsrahmen geschaffen werden, sollen Behörden im Binnenmarkt abgestimmt vorgehen.

Bis die neuen Regeln in Kraft sind, wird es aber noch dauern. Der Beschluss im Parlament, der auf Basis der Trilogverhandlungen zwischen Abgeordneten, EU-Kommission und den Mitgliedstaaten zustande kam, um noch in der laufenden Legislaturperiode erledigt werden zu können, muss noch im EU-Rat bestätigt werden.

Stärkung der Arbeitnehmerrechte

Die SPÖ-Abgeordnete Evelyne Regner, die die Richtlinie im zuständigen Ausschuss mitverhandelt hat, sieht darin einen Durchbruch vor allem bei der Stärkung der Arbeitnehmerrechte. So sollen Firmeneigentümer gezwungen werden nachzuweisen, dass sie nicht nur Steuer- und Sozialabgaben sparen, Löhne drücken wollen, etwa indem nur Briefkastenfirmen als Konzernzentralen eingerichtet werden, der reale Betrieb und das Geschäft aber in einem anderen EU-Land bleibt. In der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) betont man, dass damit eine grenzüberschreitende Unternehmertätigkeit im Binnenmarkt gestärkt und erleichtert werden soll. Es gehe vor allem auch um Bürokratieabbau zwischen den Staaten. Das Modell der Briefkastenfirma sei noch nicht definiert, nationale Steuergesetzgebung einzelner Länder, sprich: "Steueroasen", nicht erfasst.

Regner freut sich vor allem darüber, dass mehr Transparenz geschaffen werden wird. So sollen Unternehmen die Arbeitnehmer vorab informieren und einbinden, wenn Firmenverlagerungen stattfinden sollen. Sie müssten in ihren Sitzstaaten begründen und nachweisen, dass solche Schritte nicht der bloßen Vermeidung von Kosten dienten. Es müsste geprüft werden, ob Firmen eine "reale Basis" haben oder ob es sich nur um Scheinkonstruktionen handelt. Auch die kriminelle Ausnutzung von Firmenteilungen oder Insolvenzflucht soll erschwert werden.

Da bisher trotz mehr als 20 Jahren Binnenmarkt bei Unternehmensverlagerungen vor allem nur nationales Recht und damit sehr unterschiedliche Regeln zur Geltung kamen, war Missbrauch relativ leicht. Umgesetzt werden müssen die Regeln im Firmenbuch weiter von nationalen Stellen. (Thomas Mayer aus Brüssel, 18.4.2019)