Die Gewerkschaft mobilisierte breit gegen den AUVA-Sparkurs. Sie befürchtet, dass er zulasten der Versicherten geht.

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Wien – Ein gutes sozialpartnerschaftliches Verhältnis sieht anders aus. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) unter ihrem Obmann Anton Ofner zeigte Ende des Vorjahres zwei rote Arbeitnehmervertreter bei der Staatsanwaltschaft an – den Obmannstellvertreter Wolfgang Birbamer und seinen Fraktionskollegen Anton Hiden.

Grund war, wie berichtet, deren Kritik am von Türkis-Blau verordneten Sparkurs, der im August zum Beschluss eines 135 Millionen Euro schweren Sparpakets durch den AUVA-Vorstand geführt hat. Birbamer und Hiden bezeichneten das in einer Mail an alle Mitarbeiter als "rabenschwarzen Tag für die AUVA", warfen den Arbeitgebervertretern, zu denen Ofner zählt, vor, die AUVA "verkauft" zu haben und "Geschenke für die Großsponsoren des Konzernkanzlers" beschlossen zu haben. In weiterer Folge wurden in den Unfallspitälern auch Plakate aufhängt und Protestveranstaltungen abgehalten.

Obmann beauftragte Kanzlei

Weil das Ganze bei Ofner auf massiven Unmut stieß, gab er bei einer Anwaltskanzlei ein Rechtsgutachten in Auftrag, um auszuloten, ob man nicht gegen die roten Gewerkschafter vorgehen könne. Dafür wurde ein Kostenrahmen von 20.000 Euro genehmigt, der dann aber letztlich deutlich unterschritten wurde. Kolportiert werden nun Kosten von 5.000 Euro.

Die Kanzlei Andréewitch & Partner kam jedenfalls zu dem Schluss, dass man Birbamer und Hiden möglicherweise einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (wegen der Versendung der Mail), aber auch einen dienstrechtlichen Verstoß gegen die allgemeinen Pflichten von Vorstandsmitgliedern vorwerfen könnte.

Zwar ist die Analyse der Kanzlei alles andere als eindeutig, Ofner argumentierte aber schließlich damit, dass er zur Anzeige verpflichtet sei. Die Gewerkschaft der Privatangestellten sprach hingegen von "Einschüchterungsversuchen", um die es Ofner gehe.

Rasch erledigt

Bei der Staatsanwaltschaft Wien war die Sache dann relativ rasch erledigt. Wie DER STANDARD erfahren hat, teilte sie der AUVA bereits am 26. Februar mit, dass sie von der Einleitung eines Verfahrens absieht, weil kein Anfangsverdacht vorliege. Gegen diese Entscheidung kann die AUVA auch keinen Antrag auf Fortführung stellen, wie AUVA-Generaldirektor Helmut Köberl vor einem Monat im Verwaltungsausschuss berichtete. Rechtlich ist das Ganze damit erledigt.

Politisch steht die AUVA ohnehin vor einem Umbau. Im Zuge der Sozialversicherungsreform wird auch Ofner abgelöst. Ihm folgt ab 1. Jänner 2020 der Wiener Unternehmer Mario Watz. Sein Stellvertreter sollte eigentlich der Gewerkschafter Bernhard Achitz werden, der soll auf SPÖ-Wunsch aber nun Volksanwalt werde. (Günther Oswald, 22.4.2019)